Presseerklärung von Jörg Tauss

Jörg Tauss hat heute zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen des Besitzes kinderpornografischer Schriften in einer Presseerklärung Stellung genommen. Taus räumt den Besitz von, nicht näher beschriebenem, kinderpornografischem Material ein, versucht dies aber mit seiner Stellung als Abgeordneter zu begründen. Er habe versucht, Erkenntnisse für die politische und gesetzgeberische Arbeit zu diesem Thema zu gewinnen und wollte u.a. belegen, dass man im Internet nicht zufällig auf kinderpornografische Seiten stößt, sondern sich die Szene vielmehr wieder auf andere Verbreitungswege und Medien verlagert hat. Unabhängig von der rechtlichen Würdigung, stellt sich die Frage, ob man diese Begründung für glaubwürdig erachtet. Für mich klingt das schlicht eine Spur zu naiv. Ist einer wie Tauss tatsächlich bereit, durch solche "Privatermittlungen" seine politische Karriere zu gefährden? Es sind Zweifel an dieser Darstellung angebracht. Strafrechtlich wird ihm diese Erkläru…

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Themen: Tauss

Erschienen 11. März 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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