Presseerklärung der Strafverteidigervereinigungen zu BGH-Urteil
am 22.08.2006 von http://www.vier-strafverteidiger.info
Ich hatte hier über ein BGH-Urteil berichtet, mit dem der sogenannten “unwahren Verfahrensrüge” entgegengetreten wurde.
Die Strafverteidigervereingungen haben dazu nun die nachfolgende Presseerklärung abgegeben:
Strafverteidigervereinigungen | Organisationsbüro
Berlin, 18. August 2006
Presseerklärung: »Unwahre Verfahrensrügen« – Zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs (Nr. 115/2006) v. 11.8.2006
Unter der Überschrift »Bundesgerichtshof tritt rechtsmissbräuchlichem Verteidigerverhalten entgegen« hat der Bundesgerichtshof am 11. August 2006 eine Presseerklärung veröffentlicht. Die Strafverteidigervereinigungen treten der einseitigen und wenig selbstkritischen Presseerklärung des höchsten Fachgerichts in Strafsachen entgegen.
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Verfahrensrüge vom Revisionsverteidiger nur dann zulässig erhoben, wenn er einen Verfahrensvorgang behauptet und sich zum Beweis auf das Hauptverhandlungsprotokoll beruft; er darf also nicht vortragen, aus dem Protokoll ergebe sich dieser oder jener Umstand. Vielmehr muss er behaupten, die Dinge hätten sich tatsächlich so zugetragen. Weiß der Verteidiger, dass das Protokoll fehlerhaft ist, gerät er in ein Dilemma: Die Pflicht zur bestmöglichen Vertretung der Interessen des Mandanten kollidiert mit dem beruflichen Selbstverständnis. In der Fachliteratur gilt als anerkannter Ausweg, die Verteidigung in der Revision einem Kollegen zu übertragen, der die Unrichtigkeit des Protokolls nicht aus eigener Anschauung kennt.
Im zugrundeliegenden, vom 3. Strafsenat entschiedenen Verfahren hat sich der Bundesgerichtshof mit einer solchen »unwahren Protokollrüge« befasst. Abschätzig formuliert die Presseerklärung, die Rüge durch einen bisher unbeteiligten Anwalt werde »insbesondere in Kreisen der Strafverteidiger« für zulässig erachtet. Der Bundesgerichtshof sei »dieser Praxis« entgegengetreten. Er hat die Behauptung eines Verfahrensfehlers unter Berufung auf das insoweit fehlerhafte Protokoll dann als rechtsmißbräuchlich missbilligt, wenn der Beschwerdeführer sicher weiß, dass sich der Fehler unzweifelhaft nicht ereignet hat.
Der Bundesgerichtshof übersieht in …
BGH: Rechtsmissbräuchliches Verteidigerverhalten
advobLAWg / Der Bundesgerichtshof hat die wahrheitswidrige Behauptung eines Verfahrensfehlers unter Berufung auf das insoweit fehlerhafte Protokoll dann als rechtsmissbräuchlich missbilligt, wenn der Beschwerdeführer sicher weiß, dass sich der Fehler unzweife…
BGH: Rechtsmissbräuchliches Verteidigerverhalten
advobLAWg / Der Bundesgerichtshof hat die wahrheitswidrige Behauptung eines Verfahrensfehlers unter Berufung auf das insoweit fehlerhafte Protokoll dann als rechtsmissbräuchlich missbilligt, wenn der Beschwerdeführer sicher weiß, dass sich der Fehler unzweife…
Bundesgerichtshof tritt rechtsmissbräuchlichem Verteidigerverhalten entgegen
Vier Strafverteidiger / Der 3. Strafsenat hat in dem Revisionsverfahren gegen vier frühere Mitglieder der „Revolutionären Zellen“ (vgl. Pressemitteilung Nr. 095/06 vom 29. Juni 2006) nunmehr auch das Rechtsmittel des Angeklagten G. verworfen. Damit…
Missbräuchliches Verteidigerverhalten missbilligt
strafprozess / Der deutsche Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 29.06. bzw. 11.08.2006 (3 StR 284/05) die wahrheitswidrige Behauptung eines Verfahrensfehlers unter Berufung auf das insoweit fehlerhafte Protokoll dann als rechtsmissbräuchlich missbilligt, wen…
Wahrheit geht vors Protokoll
LawBlog / Die tatsächliche Wahrheit steht über der Beweiskraft eines Hauptverhandlungsprotokolls. Wegen Rechtsmissbrauchs verwarf der Bundesgerichtshof deshalb eine Revision, die an sich begründet gewesen wäre. Laut Verhandlungsprotokoll hatte sich eine Ve…
DBA mit Argentinien: Protokoll vom August 2006
Blawg von David Vasella / Das 1997 unterzeichnete DBA Schweiz/Argentinien ist nicht in Kraft getreten, weil es durch das argentinische Parlament nicht genehmigt wurde; es wurde aber seit November 2000 provisorisch angewendet. Auf Verlangen der argentinischen Behörde musste e…
