Preselection-Anbieter StarCom agiert mit zweifelhaften Methoden

Preselection-Anbieter StarCom agiert mit zweifelhaften Methoden In der wachsenden Riege unseriös agierender Telekommunikationsanbieter verzeichnet die Verbraucherzentrale Sachsen mit der Firma StarCom aus München weiteren Zuwachs. StarCom geht mit der Werbung für günstige Telefontarife über so genannte Preselction-Verträge hausieren oder wirbt in Einkaufszentren für seine Angebote. Viele Verbraucher berichten, dass sie sich von den Werbern zur Unterschrift regelrecht genötigt fühlten. Oftmals werden nicht einmal Vertragsunterlagen ausgehändigt, so dass es den Verbrauchern hinterher umso schwerer fällt nachzuvollziehen, was sie überhaupt unterschrieben haben und vor allem, wie sie davon wieder loskommen. „Nun häuft sich in unserer Beratung die Anzahl derjenigen, die eine Rechnung von StarCom erhielten, sich jedoch sicher sind, niemals einen Auftrag unterschrieben zu haben“, sagt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Verlangen die empörten Verbraucher…

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Themen: Starcom , Mnchen , Preselection , Telefontarife , Preselection Anbieter

Erschienen 5. November 2007 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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