Prepaid-Guthaben unverfallbar?
am 07.02.2006 von Blickpunkt Recht & Steuern
Ein interessantes Urteil für Handybenutzer mit Prepaid-Tarifen hat jetzt das Landgericht München I verkündet. Auf die Klage einer Verbraucherzentrale hin untersagte es einem Mobilfunknetzbetreiber im Zusammenhang mit so genannten Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen einige in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffene Regelungen gegenüber Verbrauchern zu verwenden oder sich auf diese zu berufen.
Dies betrifft zunächst die Klausel, nach der ein Guthaben, dessen Übertragung auf das Guthabenkonto mehr als 365 Tage zurückliegt, verfällt, wenn es nicht durch eine weitere Aufladung, die binnen eines Monats nach Ablauf der 365 Tage erfolgen muss, wieder nutzbar gemacht wird.
Der Netzbetreiber hatte insoweit unter anderem vorgetragen, dass durch die Aufrechterhaltung von Verträgen inaktiver Kunden wegen der Verwaltung der Guthaben erhebliche Kosten entstehen. Die Guthaben müssten registriert und auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährung ausbezahlt werden. Der Aufwand sei unzumutbar. Auch sei oft nicht klar, wer überhaupt Einzahler des Gutachtens sei, da gerade Prepaid-Handys oftmals nicht vom Erwerber, sondern von Dritten genutzt würden. Das Gericht ließ diese Erwägungen nicht gelten. Der Kunde habe mit der Einzahlung des Gutachtens eine Vorleistung erbracht. Die Verwaltung der Guthaben sei ein rein buchhalterischer Vorgang, der Verwaltungsaufwand sei dafür nicht unzumutbar hoch. Im Übrigen sei klar, dass das Guthaben an den Inhaber des Handys zurückzuzahlen sei. Da es auch möglich sei, dass größere Guthaben über 100,- Euro verfallen, liege eine unangemessene Benachteiligung des Kunden vor. Die Klausel sei daher unwirksam und dürfe nicht mehr verwendet werden.
Weiterhin untersagte das Landgericht die Verwendung oder Berufung auf eine Klausel, nach der mit Beendigung des Vertrages ein etwaiges …
Prepaid-Handy-Guthaben für ein Leben lang?
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Dürfen Prepaid-Mobiltelefon-Guthaben nicht verfallen?
BERLIN BLAWG / Praktisch alle Anbieter von Prepaid-Mobiltelefonkarten haben in ihren AGB eine Klausel, wonach ungenutzte Guthaben nach einer bestimmten Frist verfallen. Der Spiegel berichtet nun von einer Entscheidung des LG München I, in der eine solche Klausel …
Handy-Guthaben darf nicht verfallen
Rechtblog / Das Landgericht München hat am Dienstag einer Verbraucherzentrale Recht gegeben, die von einem Mobilfunk-Unternehmen verlangte, die Prepaid-Guthaben ihrer Kunden nicht zu löschen. Damit brechen für viele Handynetz-Betreiber neue Zeiten…
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LG München I: Keine Verfallsfrist bei Prepaid-Handys
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Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen
ElbeBlawg / Das Unternehmen O2 darf Prepaid-Guthaben seiner Kunden nicht nach einer Laufzeit von 13 Monaten oder bei Beendigung des Vertrages löschen. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht München jetzt eine von der Verbraucherz…
Unverfallbare Prepaid-Guthaben
Blickpunkt Recht & Steuern / Die bei einem Mobilfunkanbieter erworbenen Prepaid-Guthaben dürfen nach einem jetzt vom Oberlandesgericht München gefällten Urteil von dem Mobilfunkanbieter nicht nach zwölf Monaten gelöscht werden. Dabei wurden folgende Klauseln für Prepaid-M…
verbraucherrechtliches%u2026 » OLG München, Urt. v. 22.06.2006, Az. 29 U 2294/06 - Volltext
advobLAWg / Die AGB-KlauselnEin Guthaben, dessen Übertragung auf das Guthabenkonto mehr als 365 Tage zurückliegt, verfällt, sofern es nicht durch eine weitere Aufladung, die binnen eines Monats nach Ablauf der 365 Tage erfolgen muss, wieder nutzbar gemacht wi…
Prepaid-Guthaben dürfen nicht verfallen
LawBlog / Prepaid-Guthaben dürfen nicht verfallen. Das Oberlandesgericht München bestätigte heute ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München. Danach darf der Mobilfunkanbieter O2 nicht einfach Guthaben seiner Kunden löschen, bloß weil eine gewiss…
Prepaid-Guthaben ohne Verfallsdatum
LAWgical / Wie Spiegel-online berichtet, hat der Molbilfunk-Anbieter O2 darauf verzichtet, gegen ein Urteil des OLG München Revision einzulegen. Das Gericht hatte entschieden, dass Prepaid-Guthaben auf Handys nicht automatisch nach Ablauf einer bestimmten Fri…
Zurückhaltung bei Mobilfunkanbietern nach Urteil zu O2-Prepaid-Guthaben
walfischbucht / Heise-online berichtet hier : ... Marktführer T-Mobile hat unterdessen erklärt, erst einmal die Urteilsbegründung abwarten und prüfen zu wollen. Bisher sei nicht klar, welche konkreten Klauseln abgelehnt wurden. Ähnlich äußerte sich E-Plus.…
Handy-Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen
RA J. Melchior, Wismar / Und wieder hat ein Gericht festgestellt, dass vorausgezahlte Gebühren für Prepaid-Handys nicht verfallen dürfen und Kunden ihr Guthabenkonto auch nicht nach einer bestimmten Zeit wieder aufladen müssen, wie PC WELT berichtet:…
OLG München: Verfallsklausel für Prepaid-Handys rechtswidrig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG München (Urt. v. 22.06.2006 - Az.: 29 U 2294/06) hatte darüber zu entscheiden, ob eine Verfallsklausel für Prepaid-Handys rechtswidrig ist.Die Bestimmung lautete:Ein Guthaben, dessen Übertragung auf das Guthabenkonto mehr als 365 Tage zur…
