Prepaid-Guthaben ohne Verfallsdatum

Wie Spiegel-online berichtet, hat der Molbilfunk-Anbieter O2 darauf verzichtet, gegen ein Urteil des OLG München Revision einzulegen. Das Gericht hatte entschieden, dass Prepaid-Guthaben auf Handys nicht automatisch nach Ablauf einer bestimmten Frist (hier ein Jahr) vollständig verfallen dürften. Die Verwaltung der Guthaben stelle einen rein buchhalterischen Vorgang dar, der keinen unzumutbaren Aufwand für ein Mobilfunkunternehmen darstelle. Die Kunden erbrächten eine…

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 23. Juli 2006 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.

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