Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen

Das Unternehmen O2 darf Prepaid-Guthaben seiner Kunden nicht nach einer Laufzeit von 13 Monaten oder bei Beendigung des Vertrages löschen. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht München jetzt eine von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erstrittene Entscheidung des Landgerichtes München.

OLG München, Urt. v. 22.06.2006 (Az: 29 U 2294/06)

Ebenso wie das LG hielt auch das OLG München drei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von O2 für unzulässig. Bei einem Handy-Prepaid-Tarif dürfe ein Guthaben nicht 12 Monate nach der Aufladung verfallen, wenn nicht innerhalb des darauffolgenden Monats eine weitere Aufladung erfolge. Ebenso dürfe ein bestehendes Restguthaben bei Beendigung …

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Themen: O2

Erschienen 22. Juni 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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