Premiere fordert € 26.350.000 Vertragsstrafe wegen “Schwarzseher”-Receivern

Die 7. Zivilkammer des Landgerichts München verhandelt heute die Klage der Premiere Fernsehen GmbH und Co. KG gegen die Kathrein-Werke KG. Premiere fordert eine Vertragsstrafe von sage und schreibe € 26.350.000,-. Die Beklagte, die in den Jahren 2003-2007 Receiver hergestellt hat, hatte sich in diesem Zusammenhang gegenüber der Klägerin strafbewehrt (Vertragsstrafe € 50.000,- pro Zuwiderhandlung) dazu verpflichtet, es zu unterlassen, selbst oder durch Dritte Umgehungsvorrichtungen zum “Schwarzsehen” des Premiere-Programms herzustellen.

Nun wirft die Klägerin der Beklagten vor, dass eine Gesellschaft, mit der die Beklagte zumindest personell verflochten sein soll, im Zeitraum 2006 - 2008 insgesamt 219.392 Stück derartiger Umgehungsvorrichtungen aus China mit 33 Einfuhrvorgängen eingeführt und in 48…

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Themen: Rechtsprechung (d) , China , Kenntnis , Sage

Erschienen 30. März 2009 auf http://log.handakte.de/.

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