Premiere-Abo nach Wegfall der Bundesligarechte kündigen?
am 22.12.2005 von http://sewoma.de/berlinblawg
Ob der Verlust der Bundesligarechte zu einem Kündigungsrecht oder einem Wegfall der Zahlungspflicht oder eines Teils der Zahlungspflicht für entsprechende Premiere-Abonnements führt, dürfte noch Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren werden und Prognosen hinsichtlich des Ausgangs sind schwierig. Allerdings gibt es bereits in den von Premiere selbst verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einen Passus, der eine Sonderkündigungsmöglichkeit eröffnen könnte. Dort heißt es:“1.4 Bei der inhaltlichen Gestaltung der einzelnen Kanäle und Angebote ist Premiere frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals bzw. Angebotes erhalten bleibt. Unabhängig davon behält sich Premiere vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle und Angebote, die Nutzung der einzelnen Kanäle sowie die Zusammensetzung der Programmpakete und Inhalte zum Vorteil der Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern. Mit eindeutiger Zustimmung des Abonnenten kann Premiere auch sonstige Änderungen der abonnierten Leistungen vornehmen.”
Voraussetzung für ein Sonderkündigungsrecht aus Vertrag oder auch die ebenfalls denkbare Geltendmachung von Minderungsansprüchen wegen Schlecht- bzw. Nichtleistung oder Zurückbehaltungsansprüchen wegen Unmöglichkeit (die o.a. AGB beschreiben die Leistungspflichten von Premiere) ist also, daß der …
Premiere-Abo nach Wegfall der Bundesligarechte kündigen?
BERLIN BLAWG / Ob der Verlust der Bundesligarechte zu einem Kündigungsrecht oder einem Wegfall der Zahlungspflicht oder eines Teils der Zahlungspflicht für entsprechende Premiere-Abonnements führt, dürfte noch Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren werden und…
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Rechtblog / Premiere kämpft weiter um die Fußball-Bundesliga. Der Bezahlsender legte Widerspruch gegen die Sendelizenz für den neuen Konkurrenten Arena ein, an den er die Pay-TV-Senderechte für die Bundesliga verloren hatte. Auf der ersten Hauptversammlung v…
