Preisgelder aus Fernsehshows sind zu versteuern
am 11.03.2008 von http://www.nennen.de/
Mareike übernahm die Hauptrolle in den sechs Folgen der Dating-Show. Nach dem mit dem TV-Produzenten geschlossenen Vertrag hatte sich die Studentin der Zahnmedizin gegen ein Honorar von € 9.000 u. a. verpflichtet, dem Produzenten ihre Persönlichkeitsrechte zur exklusiven Nutzung zu übertragen, über Inhalt und Ablauf der Produktion absolutes Stillschweigen zu wahren und für Presse-, Promotions- und Werbemaßnahmen zur Verfügung zu stehen. Erst bei Drehbeginn wurde die Kandidatin informiert, dass ihr Partner bereits feststehe und es ihre Aufgabe und die des Partners sei, ihren Familien glaubwürdig zu vermitteln, dass sie sich während dieser Dating-Show kennen und lieben gelernt hätten und innerhalb von 14 Tagen heiraten würden. Für den Fall, dass alle Familienmitglieder zur Trauung erscheinen und sämtliche Vertragsverpflichtungen erfüllt sind, sollten sowohl Mareike selbst wie auch ihre Familie jeweils ein Preisgeld von € 250.000 erhalten. Verschwiegen wurde Mareike allerdings, dass „ihr Verlobter“ ebenso wie dessen „Familie“ Schauspieler waren, die ihr das Leben zur Hölle machen, sich pausenlos daneben benehmen (u. a. Rülpsen) und keinen Fettnapf auslassen sollten (u. a. schlechte Witze).
Sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts
Zu den sieben Einkunftsarten des deutschen Einkommensteuerrechts gehören auch die sonstigen Einkünfte. Hierunter fällt jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang im privaten Bereich betrifft, Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und eine Gegenleistung auslöst. Entscheidend ist, ob die Gegenleistung (Entgelt, Vergütung, Honorar etc.) durch das Verhalten des Steuerpflichtigen veranlasst ist, er die Gegenleistung also als Lohn für seine Leistungen annimmt. Es genügt schon die Annahme einer für das Verhalten …
BFH: Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte zu versteuern
STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 28.11.2007 - IX R 39/06 Pressemitteilung Nr. 25 des Bundesfinanzhofs (BFH): “Mit Urteil vom 28. November 2007 IX R 39/06 hat der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass die Teilnehmerin an einer Fernsehshow für ih…
BFH: Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte zu versteuern
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Mit Urteil vom 28. November 2007 IX R 39/06 hat der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass die Teilnehmerin an einer Fernsehshow für ihr dort erzieltes Preisgeld in Höhe von 250.000 einkommensteuerpflichtig ist. Das Preisgeld hat…
Preisgelder für die Fernsehshow
Blickpunkt Recht & Steuern / Auch der Fiskus möchte gerne an den in Fernsehshows ausgespielten Preisgeldern beteiligt sind. Und diese Möglichkeit räumt ihn jetzt der Bundesfinanzhof auch ein: So hat der BFH in einem jetzt veröffentlichtem Urteil entschieden,…
Entschädigung für Vertragsrücktritt
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Entschädigung für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück des Privatvermögens (ein so genanntes Reugeld) braucht der Verkäufer nicht zu versteuern. Im jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall hatten die Kläger zwei Gru…
Abfärbewirkung im Sonderbetriebsvermögen
Blickpunkt Recht & Steuern / Gewerbliche Einkünfte im Sonderbereich des Gesellschafters einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft führen nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs - anders als Gewerbliche Einkünfte der Personengesellschaft selbst -…
Steuerzinsen und Landwirtschaft
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Zinslauf für die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen beginnt nach § 233a Abs. 2 AO grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Davon abweichend beginnt er 21 Monate nach die…
