Preisgefälle bei Diabetes-Teststreifen illegal ausgenutzt
Unterschiedliche Preisvereinbarungen der hessischen AOK mit den Apothekerverbänden in Hessen und Bayern machten die Taten lukrativ:
Wegen 16 Fällen des Betrugs mit einem Gesamtschaden von rund 88.000 Euro sind ein 47-jähriger Apotheker und ein 50-jähriger Kaufmann
aus Bad Kissingen am Dienstag vom Landgericht Würzburg jeweils zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung und hohen
Geldstrafen verurteilt worden.
Der Kaufmann, Inhaber und Geschäftsführer eines Versandhandels für medizinisch-technische Hilfsmittel, machte gute Geschäfte mit der
Lieferung von Diabetes-Teststreifen an Patienten in Hessen. Irgendwann stellte der 50-Jährige fest, dass die AOK Hessen für exakt das
gleiche Produkt einen höheren Preis bezahlt, wenn es nicht von ihm direkt, sondern von einer bayerischen Apotheke an die Patienten
geliefert wird.
Mit einer umsatz-steigernden, aber illegalen Geschäftsidee wandte er sich an den 47-jährigen Apotheker: Der hatte mit Verkauf und der
Lieferung der Teststreifen zwar nichts zu tun, reichte aber zwischen März 2005 und Juni 2006 einmal im Monat die gesammelten Rezepte
bei der Krankenkasse ein und stellte die von seinem Komplizen gelieferten Waren zum höheren bayerischen Preis in Rechnung.
Insgesamt listete die 200-seitige Anlage zur Anklageschrift 8.371 Einzelfälle mit einem Gesamtwert von über 1,2 Millionen Euro auf.
In Bayern konnten die Angeklagten auf diese Weise im Schnitt pro Rezept fast elf Euro mehr kassieren. Die höheren Einnahmen wurden
brüderlich geteilt.
„Dieses Preisgefälle ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Regelungen im kann fast kein Mensch verstehen, dadurch wird dem Tür und Tor geöffnet“, stellte der Vorsitzende der 5. Strafkammer, Burkhard
Pöpperl, am Ende einer vergleichsweise kurzen Beweisaufnahme fest. Im Vorfeld des Prozesses hatte es Gespräche zwischen Verteidigung,
Staatsanwaltschaft und Gericht gegeben, um das Verfahren abzukürzen.
Beide Angeklagte legten ein Geständnis ab: „Ich habe mir schon gedacht, dass das nicht ganz astrein ist“, sagte der
Teststreifen-Lieferant. Der Apotheker bearbeitete die eingereichten Rezepte und Rechnungen mit Adressenaufklebern und Tipp-Ex, damit
die Täuschung nicht auffiel: „Damals habe ich mir über die strafrechtlichen Konsequenzen keine Gedanken gemacht.“ Auch für einen
Apotheker sei das Abrechnungssystem nicht leicht zu durchschauen, betonten seine Verteidiger. „Es handelt sich auch nicht um den
typischen betrugsfall mit fingierten Rechnungen, die Leistungen wurden erbracht“, beto…
» Vollständiger Artikel