Preisangaben und überraschende AGB-Klauseln

Nicht nur Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust erhielt eine solche Zahlungsaufforderung: Viele Verbraucher suchen im Internet u.a. nach (Koch-) Rezepten, Berufswahltipps oder testen ihre Lebenserwartung. Zuletzt urteilten das LG Hanau und das AG München zu einem solchen Lebenserwartungstest im Internet. In dem vom LG Hanau (Urt. v. 07.12.2007 - 9 O 870/07) entschiedenen Fall hatte die Verbraucherzentrale eine Unterlassungsklage angestrengt, weil die Beklagte u.a. mit einem Lebenserwartungstest, einem Berufswahltest, einem IQ-Test geworben hatte, ohne dass der Preis für eine Aufnahme in eine Datenbank leicht erkennbar war. Für die Nutzung der Tests war ein Nutzungsentgelt i.H.v. EUR 59,00 zu entrichten. Das LG Hanau gab der Unterlassungsklage statt und führte zur Begründung an, dass der nach § 1 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PAngVO) folgenden Pflicht zur vollständigen Angabe der Endpreis im Internet zwar dadurch nachgekommen werden kann, dass mittels eines Sternchenhinweises das Gebot gewahrt wird, dass der Nutzer klar und unmissverständlich auf die Entgeltpflicht und die Höhe des Entgelts hingewiesen wird; auch können Informationen zu einem umfangreichen klaren Angebot zur Erhaltung der Übersichtlichkeit innerhalb einer Seitenhierarchie gegeben werden, durch die sich der Nutzer "hindurch klickt" oder scrollt. Beides sei im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben. So führte das LG Hanau aus: "(...) Diese Anforderungen des § 1 Abs. 6 Preisangaben-verordnung sind vorliegend jedoch nicht erfüllt. Insofern kommt als ausreichend klare Angabe des Preises von vornherein nicht die Preisangabe in den AGBs in Betracht. Zum einen sind diese nicht auf der Seite abgedruckt, auf der sich das Angebot selbst befindet, sondern müssen durch einen Link angerufen werden. Zwar widerspricht das Gebot, einem Link nachzugehen, im Internet nicht notwendig der erforderlichen Klarheit, da dies für den durchschnittlichen Internetnutzer durchaus im Bereich des bekannten und gewohnten liegen dürfte. Demgegenüber muss der Verbraucher jedoch nicht damit rechnen, dass sich in den AGBs Preisangaben befinden, wenn der Angebotstext selbst keinen Hinweis auf eine dort zu findende weitergehende Preisinformation hält. (...)" Das LG setzte sich bei seiner Entscheidungsfindung detailliert mit der jeweiligen Gestaltung der einzelnen Webseiten auseinander und monierte u.a. auch, dass bei einer Preisangabe in einem letzten Satz am unteren Ende der Webseite - ohne Bildung eines weiteren Absatzes o.ä. - angesichts dieser Stellung und einer gewählten kleineren Schriftart auch der Fettdruck des Preises zru Erfüllung der Gebote der Preisklarheit nicht ausreicht. So heißt es in den Entscheidungsgründen: "(...) Dies gilt umso mehr, als sich auf den Webseiten insgesamt etliche durch Farbdruck, Farbe und Größe hervorgehobene Worte und Buttons befinden, die dem Verbraucher erheblich deutlicher ins Auge stechen, al…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Verbraucher , Mnchen , Hanau , Lebenserwartung

Erschienen 15. April 2008 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

LG Hanau: Internet-Vertragsfallen: IQ-Test, Flirtportal, Lebenserwartungstest & Co im PAngV-Check - Der Verbraucher muss nicht…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 21. Februar 2008 — 1. Nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit (§ 1 Abs. 6 PAngV) muss der Preis dem Angebot oder der Werbung eindeutig…

Preisangaben IN Agb: Preisangaben in AGB verstoßen gegen die PAngV und sind daher unlauter

Dr. Behrmann & Härtel | 21. Februar 2008 — Bislang gab es zu der Frage, ob Preisangaben in AGB einen Vebraucher verpflichten können oder ob es mangels einer Einigung über…

AG München: Internet Abo- und Vertragsfallen - Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot in den allgemeinen Ge…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 5. März 2007 — 1. Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot (hier: Test zur Beurteilung der Lebenserwartung) in den allgemein…

OLG Frankfurt a.M.: Abofallen im Internet - Bei Internetangeboten, mit deren Kostenpflichtigkeit der Verbraucher nicht ohne weiter…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 2. April 2009 — 1. Bei Internetangeboten, mit deren Kostenpflichtigkeit der Verbraucher nicht ohne weiteres rechnen muss und die ihrer Aufmachung …

"grundsatz Der Preisklarheit Und Preiswahrheit": LG Frankfurt a.M.: Keine Preisklarheit bei Internet-Vertragsfallen - Wird ein Sternchenhinweis bei einem anmelde- und kostenpflich…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 9. März 2008 — 1. § 1 Abs. 6 Satz 2 der Preisangabenverordnung (PAngV) enthält die Verpflichtung, die gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV anzugebenen P…

AG München: Hinweise zur Einbindung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 29. Oktober 2008 — AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06 §§ 155, 305 BGB Das AG München hat eine AGB-Klausel für überraschend …

Mehrwertsteuer Preisangabe: LG Bonn: Preisangaben im Internet - Angabe der Umsatzsteuer bei Werbepreisen

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 8. Februar 2010 — LG Bonn, Urteil vom 22.12.2009, Az. 11 O 92/09 §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG; 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAngV Das LG Bonn hatte …

Urteil gegen Lebenserwartung.de

Streitsache / Blog | 19. Februar 2007 — Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit versteckten Preisangaben auf der Internetseite lebenserwartung.de der VitaActive Ltd. sin…

OLG Hamm: Intransparente Gutschein-Werbung - Eine Werbung mit einem Preisnachlass in Form eines Gutscheins mit einem festen Wert m…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 8. Juli 2009 — 1. Bei einem Preisnachlass in Form eines Gutscheins, der unter bestimmten im Rahmen einer Werbung mitgeteilten Bedingungen gewährt…

„Abofallen“ im Internet…

IP4IT Law Blog | 21. April 2009 — …das OLG Frankfurt ( Urteil v. 04.12.2008 – Az. 6 U 187/07) hat jetzt entschieden. Wenn eine sogenannte „Abofalle“ vorliegt –…