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Praktiker-Werbespot stirbt langsam...

am 21.11.2006 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html

Wie dem Handakte WebLAWg zu entnehmen ist, hat das OLG Saarbrücken das LG Saarbrücken in der Entscheidung bestätigt, dass der Radiohörern nur zu gut bekannte Slogan des Praktiker-Baumarkts 20% auf alles- außer Tiernahrung wettbewerbswidrig und somit zu unterlassen sei.
Begründet wird dies offenbar damit, dass Praktiker auch Kommissionsware von Tchibo anbietet, die von dem Preisnachlass nicht umfasst ist. Praktiker müsse daher entweder klarstellen, dass diese Ware nicht von der Rabattaktion betroffen ist, oder deutlich machen, dass die Tchibo-Produkte nicht zum Praktiker-Sortiment gehören.
Wir fragen uns vor dem Hintergrund des langen Zeitraums, in dem die Werbeaktion jetzt bereits läuft, ob die Werbung nicht schon aus einem anderen Grund irreführend und wettbewerbswidrig sein könnte. Es dürfte nämlich mittlerweile für Verbraucher nicht mehr nachvollziehbar sein, auf welche (ursprünglichen) Preise diese 20% Rabatt gewährt werden sollen, d.h. welche Bezugsgröße …

patrick am 05.02.2008 um 14:44 Uhr:

es wird auch wieder Zeiten geben wo die Werbespots besser laufen
Robert am 15.02.2008 um 10:03 Uhr:

Das ist doch wohl totaler schwachsinn, jetzt auf einmal fällt denen das erst auf und als ob die kunden nicht wüssten das tchibo nicht zum sortiment von praktiker gehört !!!
http://www.werbeblogger.de/2007/04/06/praktiker-vs-obi/ am 26.02.2008 um 10:28 Uhr:

hm schon verständlcih das wen in der werbiung gesagt wird auf alles 20 prozent aber dabei ist es gar nicht alles sowie die tchibo ware usw... was is das den dan schon wieder sowas ist doch fürn arsch sowas dan überhaupt erst rauszu bringen hat man bei sowas nicht sein recht dan auch dahin zu gehen und zu sagen ja ich wil 20 da und darauf haben so wie es mir in der werbung versprochen worden ist eigentlich ja aber wie immer kommen sie mit so einer wieder so davon wie alle anderen auch dei sowas haben !!!!

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