Praktiker-Slogan „20 % auf alles ... außer Tiernahrung“ rechtswidrig
am 17.06.2008 von Prof. Dr. jur. Dieter Nennen
Nach den Vorschriften des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) sind die Bedingungen bei Preisnachlässen und anderen Verkaufsförderungsmaßnahmen klar und eindeutig anzugeben (Informationspflicht). Eine Irreführung über die Bedingungen, unter denen Waren geliefert werden, ist zu unterlassen. Ob eine Werbung irreführende Angaben enthält, bestimmt sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung aufgrund ihres Gesamteindrucks versteht. Es ist auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt, so die aktuelle Rechtsprechung des BGH.
Die Entscheidungen der Gerichte
Bei Zugrundelegung dieser Maßstäbe nahmen sowohl das Landgericht Saarbrücken als auch das Saarländische Oberlandesgericht eine Irreführung durch den Werbeslogan an. „20 % auf alles ... außer Tiernahrung“ bedeute, dass tatsächlich das gesamte Warensortiment von der Rabattierung erfasst und ausschließlich Tiernahrung ausgenommen sei. Entgegen dieser Bedeutung gebe es jedoch weitere Ausnahmen, nämlich die Tchibo-Artikel. In seinem Urteil aus dem Jahr 2006 hatte das Saarländische Oberlandesgericht eine weitere Überprüfung der Rechtmäßigkeit durch Revision zum BGH nicht zugelassen. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Praktiker-Marktes wies der BGH mit Beschluss vom 5. Juni 2008 zurück. Das Verbot des Werbeslogans durch Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes ist damit rechtskräftig.
Ob der Praktiker-Markt den Slogan nun um einen (klaren und deutlichen) …
MediaMarkt: Ohne 19 % Mehrwertsteuer ... aber nur für vorrätige Ware. Klar, oder?
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen / Nach den Vorschriften des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) sind die Bedingungen bei Preisnachlässen und anderen Verkaufsförderungsmaßnahmen klar und eindeutig anzugeben (Informationspflicht). Eine Irreführung über die Bedingungen,…
BGH: Rabattwerbung muss stimmen - 20% auf Alles …
§§ Jur-Blog.de §§ / BGH, Beschluss vom 05.06.2008, Az. I ZR 196/06 - Wer mit Rabatten ” xy% auf Alles - außer …” wirbt, darf keine weiteren Artikel anbieten, die nicht rabatiert werden. Dies gilt auch für Fremdsortiment, also Waren, die von einem Dri…
OLG Saarbrücken: Slogan 20% auf Alles – außer Tiernahrung ist wettbewerbswidrig
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen hat gegen Praktiker geklagt, weil die Webung irreführend sei. Dies deswegen, weil sowohl auf Zigaretten als auch insbesondere auf Tchibo-Artikel, die als sog. „Shop-in-the-Shop“ dor…
BGH: Irreführende Werbung im Internet
domainundrecht.de / IWW: (BGH, Urteil vom 16.12.2004, I ZR 222/02:) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung im Internet irreführende Angaben enthält, ist wie auch sonst auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauch…
Epson-Tinte - Irreführung im Internet
muepe.de | weblog peter müller / § 5 UWG BGH v. 16.12.2004 - I ZR 222/02a) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung im Internet irreführende Angaben enthält, ist wie auch sonst auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustel…
LG Offenburg: Frisch aus der Region - Bei einer Werbung mit dem Slogan Frisch aus der Region ist hinsichtlich einer wettbewerbswidrigen Irreführung zu beurteilen, was unter dem Begriff Region zu verstehen ist.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung irreführend ist, sind alle ihre Bestandteile zu berücksichtigen, insbesondere auch Angaben über die geografische Herkunft des Produkts (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG). 2. Bei einer Werbung mit dem Slog…
