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Präsident der FH Mainz - nicht bis 66

am 27.09.2006 von http://log.handakte.de/

Der amtierende Präsident der FH Mainz (Antragsteller) hat keinen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seinen Eintritt in den Ruhestand nach Vollendung seines 65. Lebensjahres im April 2007 um ein Jahr hinausschiebt. So die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in einem …

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VG Mainz: Private Sportwetten erlaubt

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Verfügungen der Städte Mainz, Alzey, Bingen und Ingelheim, mit denen diese in mehreren Fällen das Betreiben von Annahmestellen für ausländische Sportwettenanbieter untersagt haben, dürfen nach Entscheidungen der 6. Kammer des Verwaltungsger…

Mainz: aldi ante portas

Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Mainz: Verwaltungsgericht Mainz- 5 Aldi-Klagen gegen StadtDie Aldi GmbH & Co. KG hat beim Verwaltungsgericht Mainz fünf Klagen gegen die Stadt Mainz eingereicht. Im Februar 2007 hat die Gesellschaft bei der S…

Zweitwohnungsabgabe trotz Wohngeldbezugs

Recht und Alltag / Allein die Tatsache, dass ein Einwohner Wohngeld bezieht, hindert die Stadt Mainz nicht daran, ihn zur Zweitwohnungsabgabe heranzuziehen. So die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Mainz in folgendem Fall (Az.: 3 L 156/06.MZ): Im Dezember 2005 se…

Trotz AGG: Öffentlich bestellter Sachverständiger nur bis 68

Recht und Alltag / Auch nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es nicht zu beanstanden, dass die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen grundsätzlich mit der Vollendung des 68. Lebensjahres erlischt. So die 6. Kammer des Verwal…

Verwaltungsgericht Mainz (1 L 404/07.MZ): Kindergartenwechsel mit 3 Jahren rechtens

Recht für Verbraucher / Kindergartenwechsel mit 3 Jahren rechtensNachdem es 3 Jahre alt geworden ist, muss ein Mädchen (Antragstellerin) den bisher besuchten Kindergarten in einer Nachbargemeinde (Antragsgegnerin) verlassen und den Kindergarten in seiner Wohngemeinde besuc…

Hochschulpräsident muss mit 65 Jahren in den Ruhestand - Innovation hat Vorrang vor Dienstzeitverlängerung

Recht und Alltag / An der Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten der Fachhochschule Mainz über das 65. Lebensjahr hinaus besteht kein dienstliches Interesse. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 23.11.2006,…

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Rainer Langenhan

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