Präimplantationsdiagnostik - Zwei PID-Gesetzentwürfe geändert

"... Der Gesundheitsausschuss hat Änderungen an zwei Gesetzentwürfen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) beschlossen. Eine Empfehlung für einen der drei von fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppen vorgelegten Entwürfe gab der Ausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch hingegen nicht. Der Bundestag will in der kommenden Woche abschließend über den künftigen Umgang mit den umstrittenen Gentests an künstlich erzeugten Embryonen entscheiden. Bislang zeichnet sich keine Mehrheit für einen der Entwürfe ab. Von den 621 Abgeordneten haben sich 178 noch nicht per Unterschrift einer der Vorlagen angeschlossen. Bei der PID werden Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf etwaige Krankheiten untersucht und gegebenenfalls vernichtet. Die Diskussion über eine Neuregelung war nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Leipzig vor einem Jahr in Gang gekommen, derzufolge die PID nach dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht grundsätzlich untersagt ist.http://www.blogger.com/img/blank.gif Einen Gesetzentwurf (17/5451), mit dem die PID eingeschränkt erlaubt werden soll, haben mit 215 die meisten Abgeordneten unterzeichnet. Zu den Initiatoren zählen Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU). Sie plädieren dafür, die PID nach dem positiven Votum einer Ethikkommission an zugelassenen Zentren nur solchen Paaren zu ermöglichen, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Der Gesetzentwurf wurde auf Antrag der Gruppe unter anderem dahingehend geändert, dass die Bundesregierung ”durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates“ Anzahl und Zulassungsvoraussetzungen der PID-Zentren regelt. In der Rechtsverordnung sollen den Angaben zufolge ferner die Details ”zur Einrichtung, Zusammensetzung, Verfahrensweise und Finanzierung der Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik“ bestimmt werden. 192 Abgeordnete um die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Birgitt Bender, und Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) sprechen sich in ihrem Gesetzentwurf (17/5440) für ein striktes Verbot der PID aus. Dieser Entwurf blieb im Ausschuss unverändert. Eine weitere Abgeordnetengruppe um Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), Rehttp://www.blogger.com/img/blank.gifné Röspel…

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Themen: Cdu , Bundestag , Leipzig , Pid

Erschienen 4. Juli 2011 auf http://weblawgde.blogspot.com.

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