Präimplantationsdiagnostik - Zwei PID-Gesetzentwürfe geändert
Weblawg.de | 4. Juli 2011 — "... Der Gesundheitsausschuss hat Änderungen an zwei Gesetzentwürfen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) beschlossen. Eine Empfeh…
"... Der Bundestag debattiert am morgigen Donnerstag ohne die übliche Fraktionsdisziplin über den künftigen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID). Der Aussprache liegen drei Gesetzentwürfe zugrunde, die von einem strikten Verbot bis zu einer eingeschränkten Zulassung des umstrittenen Verfahrens reichen. Bei der PID werden Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf etwaige Krankheiten untersucht und eventuell verworfen. Die Diskussion war nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Leipzig vom vergangenen Juli in Gang gekommen, derzufolge die PID nach dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht verboten ist. Den weitgehendsten Gesetzentwurf (17/5451), mit dem die PID eingeschränkt erlaubt werden soll, haben mit 215 die meisten Abgeordneten aus allen Fraktionen unterzeichnet. Zu den Initiatoren zählen die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Ulrike Flach, und den CDU-Abgeordnete Peter Hintze. Die strikten Gegner von Erbguttests an Embryonen um die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Birgitt Bender, und den stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), konnten für ihren Gesetzentwurf (17/5450) insgesamt 192 Unterzeichner aus allen Fraktionen gewinnen. Eine weitere Abgeordnetengruppe um den Ethikexperten der SPD-Fraktion, René Röspel, und die Sprecherin für Bildungspolitik und Biotechnologie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Priska Hinz, will das Verfahren ”grundsätzlich“ verbieten, in Ausnahmefällen aber ”für nicht rechtswidrig“ erklären. Ihren Gesetzentwurf (17/5452) unterzeichneten 36 Abgeordnete aller Fraktionen, unter ihnen auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Dem Entwurf der Abgeordnetengruppe um Flach und Hintze zufolge soll die PID nach verpflichtender Aufklärung und Beratung sowie dem positiven Votum einer Ethikkommission zulässig sein, wenn ein oder beide Elternteile die Veranlagung für ”eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist“. Zur Begründung heißt es: ”Dadurch können bereits vor Einleitung der Schwangerschaft Fehl- und Totgeburten und die Weitergabe von besonders schweren Erkrankungen an das zukünftige Kind verhindert und schwere Belastungen, insbesondere von den betroffenen Frauen, aber auch den Familien insgesamt, abgewendet werden.“ Die Diagnostik müsse an lizenzierten Zentren erfolgen. Die Abgeordneten schreiben weiter, ein explizites Verbot der PID mache es ”einschlägig vorbelasteten Paaren praktisch unmöglich“, eigene genetisch gesunde Kinder zu bekommen, und stehe im Widerspruch zu der Möglichkeit der Frau, bei einem im Wege einer Pränataldiagnostik festgestellten schweren genetischen Schaden des Embryos und bei Vorliegen der medizinischen Indikation die Schwangerschaft abbrechen zu lassen. Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil aus dem Juli 2010 darauf hingewiesen, "dass es widersprüchlich wäre, e…
» Vollständiger ArtikelWeblawg.de | 4. Juli 2011 — "... Der Gesundheitsausschuss hat Änderungen an zwei Gesetzentwürfen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) beschlossen. Eine Empfeh…
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