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Powerseller müssen ihre Vornamen veröffentlichen

am 03.03.2007 von RA-Blog

Heise Online berichtet über eine zweitinstanzliche Entscheidung des Berliner Kammergerichts in einem wettberwerbsrechtlichen Streit zwischen zwei Ebay-Händlerinnen, die zur einer Klarstellung der Informationspflichten für gewerbliche Händler geführt hat.

Bei Einzelpersonen, die gewerblich handeln, seien die Vorgaben der Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV), nach der sich die Käufer vorvertraglich über Identität und ladungsfähige Anschrift des Verkäufers informieren können …

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