Potz-Blitz: Verwendung von Automobilkennzeichen auf Spielzeugautos
am 16.09.2007 von SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Verfahren der Adam Opel AG gegen einen Hersteller von ferngesteuerten Spielzeugautos entschieden, daß die Verwendung des Firmenlogos – der „Opel-Blitz“ – auf dem Kühlergrill von Spielzeugautos (hier war es ein Opel Astra V8 Coupé im Maßstab 1:24) keine Verletzung von Markenrechten darstellt (LG Nürnberg-Fürth, Az. 4 HK O 4480/04, Urteil vom 11.05.2007).
Das Gericht hat bei der Verwendung des Firmenlogos auf den Spielzeugautos eine markenmäßige Verwendung unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass insbesondere die Hauptfunktion der Marke, nämlich die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern (also ihre Hinweisfunktion auf Waren eines Unternehmens), hier nicht beeinträchtigt worden sei. Die angesprochenen Verkehrskreise, in diesem Fall das allgemeine Käuferpublikum, wisse aufgrund „(…) jahrzehntelanger Tradition, dass Modellspielzeugprodukte einschließlich Bausätze zum Bauen von Spielzeugmodellen häufig die Lebenswirklichkeit in verkleinertem Maßstab abbilden und dabei vor dem Hintergrund zunehmenden Markenbewusstseins auch die Marken der …
Spielzeugautos: Hersteller darf auch ohne Lizenz den “Opel-Blitz” benutzen
Rechtsanwalt News / Die Adam Opel AG hat in der Vergangenheit bereits versucht, Herstellern von Spielzeugautos die Verwendung des “Opel-Blitz” auf einem Miniaturmodell eines Opel Astra zu verwenden. Nach Ansicht von Opel benötigen die Hersteller eine L…
LG Nürnberg: Nutzung von Firmenlogos auf Spielzeugautos keine Markenverletzung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Nürnberg (Urt. v. 11.05.2007 - Az.: 4 HK O 4480/04) hat entschieden, dass die Nutzung eines bekannten Firmenlogos aus der Autobranche auf Spielzeugautos keine Markenverletzung darstellt.Die Klägerin, Inhaberin entsprechender Marken, hielt di…
Streit um „Opel-Blitz“ auf Spielzeugautos
Handakte WebLAWg / Die Adam Opel AG, Rüsselsheim, muss nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs die lizenzfreie Anbringung ihres „Opel-Blitz“-Logos auf fremden Spielzeugautos hinnehmen. Er ist der Auffassung, dass die Verwendung des Symbols…
Der Opel Blitz
Recht und Alltag / Das “Opel-Blitz”-Logo darf auf fremde Spielzeugautos nach Ansicht des EuGeI-Generalanwalts Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer lizenfrei angebracht werden. Er ist u.a. der Auffassung, dass die Verwendung des Symbols auf dem Spielzeug anderer Unte…
LG Nürnberg: Keine Markenverletzung durch Logo auf originalgetreuen Modellautos – Opel / Autec
Markenrecht-Blog.de / Das Landgericht Nürnberg musste sich mit der Frage befassen, ob das Anbringen des Opel-Logos auf den Modellautos einer Spielzeug-Firma (Autec) eine Markenverletzung darstellt. Der EuGH hat in einer Vorlageentscheidung vom 26.01.2007 (Az. C-48/05) f…
Opel Marke auf Modellautos
MarkenBlog / In seinen Schlussanträgen empfiehlt Generalanwaltes DÁMASO RUIZ-JARABO COLOMER in der Rechtssache C-48/05 Adam Opel AG gegen Autec AG zur Frage der unbefugten Markenbenutzung auf Modellfahrzeugen dem EuGH die unbefugte Markenbenutzung zu vernein…
Adam Opel AG gegen Autec AG
Rechtblog / Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28. Januar 2005 in Sachen Adam Opel AG gegen Autec AG, Nebenintervenient auf Seiten der beklagten Partei: Deutscher Verband der Spielwaren…
