Potz-Blitz: Verwendung von Automobilkennzeichen auf Spielzeugautos

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Verfahren der Adam Opel AG gegen einen Hersteller von ferngesteuerten Spielzeugautos entschieden, daß die Verwendung des Firmenlogos – der „Opel-Blitz“ – auf dem Kühlergrill von Spielzeugautos (hier war es ein Opel Astra V8 Coupé im Maßstab 1:24) keine Verletzung von Markenrechten darstellt (LG Nürnberg-Fürth, Az. 4 HK O 4480/04, Urteil vom 11.05.2007).

Das Gericht hat bei der Verwendung des Firmenlogos auf den Spielzeugautos eine markenmäßige Verwendung unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass insbesondere die Hauptfunktion der Marke, nämlich die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern (also ihre Hinweisfunktion auf Waren eines Unternehmens), hier nicht beeinträchtigt worden sei. Die angesprochenen Verkehrskreise, in diesem Fall das allgemeine Käuferpublikum, wisse aufgrund „(…) jahrzehntelanger Tradition, dass Modellspielzeugprodukte einschließlich Bausätze zum Bauen von Spielzeugmodellen häufig die Lebenswirklichkeit in verkleinertem Maßstab abbilden und dabei vor dem Hintergrund zunehmenden Markenbewusstseins auch die Marken der Hersteller als Vorbilder benutzen. (…).“ Das auf dem Spielzeugauto angebrachte…

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Themen: Opel Astra , Blitz

Erschienen 16. September 2007 auf http://www.schindlerboltze.de/weblog.

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