Postmindestlohnverordnung rechtswidrig

Die Erstreckung des Mindestlohns auf die gesamte Branche Briefdienstleistungen ist rechtswidrig. Das hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin heute entschieden.

Geklagt hatten Unternehmen der PIN- bzw. TNT-Gruppe sowie der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e. V. (BdKEP), ein Arbeitgeberverband von Konkurrenten der Deutschen Post AG.

In der Sache ging es um einen Tarifvertrag, den der Arbeitgeberverband Postdienste e. V., hinter dem im Wesentlichen die Deutsche Post AG steht, mit der Gewerkschaft ver.di geschlossen hatte. Er sieht für Briefzusteller einen Mindestlohn von 9,80 Euro (West) bzw. 9,00 Euro (Ost) vor. Demgegenüber sehen Tarifverträge zwischen dem BdKEP bzw. einer weiteren Arbeitgebervereinigung von Postkonkurrenten und der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) einen Mindestlohn von 7,50 Euro (West) bzw. 6,50 Euro (Ost) vor; die GNBZ organisiert bei den Wettbewerbern der Post beschäftigte Arbeitnehmer und hat dort nach eigenen Angaben ca. 1.300 Mitglieder. (…)

Quelle: VG Berlin vom 07.03.2008

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Themen: Rechtsprechung , Berlin , Deutsche Post AG , Deutsche Post

Erschienen 8. März 2008 auf http://log.handakte.de/.

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