Post-Schnüffelei ist für Polizei tabu

Mit mehr als einem Dutzend Beamten war die Polizei im Mai in einem Hamburger Briefzentrum angerückt, um die Post nach linken Bekennerschreiben zu filzen - ohne Rechtsgrundlage, wie nun der BGH beanstandet. Nur Postbedienstete dürften die Briefe kontrollieren.

Polizeibeamte dürfen nach einer Entscheidung des BGH in Briefzentren nicht selbst nach Bekennerschreiben suchen. Diese Aufgabe müsse den Postbediensteten überlassen werden, um die Vertraulichkeit des übrigen Postverkehrs zu sichern, entschied ein Karlsruher Ermittlungsrichter. Die Angestellten müssten verdächtige Briefe der Staatsanwaltschaft oder dem Richter aushändigen.

Mit der Entscheidung wurde eine Durchsuchungsaktion der Polizei vom Mai 2007 in Hamburg beanstandet. Damals suchten 16 Polizeibeamte nach einem Bekennerschreiben von Linksextremisten, nachdem ein Brandanschlag auf das Auto des “Bild“-Chefredakteurs Kai Diekmann verübt wurde. Die Aktion wurde später erfolglos eingestellt. (…)

Quelle: Spiegel vom 30.11.2007

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 1. Dezember 2007 auf http://log.handakte.de/.

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Bild.T-Online.de
Kai Diekmann - Wikipedia
BGH-Kritik: Post-Schnüffelei ist für Polizei tabu - Politik