POST ist nicht gleich POST – die Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke „POST“
am 05.06.2008 von LBR-BlogWie einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu entnehmen ist, hat dieser am 05.06.2008 entschieden, dass die Deutsche Post AG aufgrund ihrer Marke „POST“ gegen zwei Postdienstleister – die „City PostKG“ und „Die Neue Post“ keinen Schutz genießt, da nach § 23 Nr. 2 MarkenG die Verwendung des Begriffes „Post“ in der Firmierung keine sittenwidrige Benutzung darstellt.Der Bundesgerichtshof hat hiermit ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27.5.2005, das die Klage der Deutschen Post AG abgewiesen hatte - allerdings mit der Begründung es bestehe keine Verwechslungsgefahr – dem Ergebnis nach bestätigt.Die Frage der Verwechslungsgefahr hat der BGH in seiner Urteilsbegründung offen gelassen, er stützte seine Entscheidung allein auf den § 23 Nr. 2 MarkenG, nach dem der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung nicht das Recht hat, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt. Der BGH hat festgestellt, dass seit der teilweisen Öffnung des Postdienstleistungsmarktes Mitbewerbern in diesem Segment nicht der Kernbegriff dieser Dienstleistung versagt werden kann. Sofern sich die …
Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke „POST“
IP|Notiz / BGH Urt. v. 5.06.2008 - I ZR 169/05 und I ZR 108/05 Der BGH hat heute in zwei Entscheidungen über den Schutz der Marke “POST” entschieden. Darin wehrte sich die Deutsche POST AG gegen die Konkurrenten „Die Neue POST” und die „…
Bundesgerichtshof : Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke POST - Verwendung des Zeichens POST kann eine privilegierte Nutzung nach § 23 Nr. 2 MarkenG darstellen.
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteile vom 05.06.2008 Az. I ZR 108/05 und Az. I ZR 169/05; Vorinstanzen: LG Köln, Urteil vom 09.09.2004 Az. 31 O 246/04; OLG Köln, Urteil vom 27.05.2005 Az. 6 U 196/04; LG Magdeburg, Urteil vom 20.01.2005 Az. 7 O 2369/04 (061);…
Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke POST
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat kürzlich in zwei Prozessen über den Schutzumfang der Marke "POST" zu entscheiden. Die Klägerin ist die Deutsche Post AG, zu deren Gunsten die Marke "POST"…
BGH: Niederlage für Deutsche Post
MarkenBlog / Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke “POST” Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat heute in zwei Prozessen über den Schutzumfang der Marke “POST” zu entscheiden. Die Kläg…
BPatG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen „POST“ und „EUROPOSTCOM“, Beschluss vom 22.10.2007, Az. 26 W (pat) 88/02
Markenrecht-Blog.de / Nach einem Beschluss des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 22.10.2007 (Az. 26 W (pat) 88/02) ist selbst bei durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Bezeichnung „Post“ eine Verwechslungsgefahr mit „EUROPOSTCOM“ zu verneinen. Die Deutsche Pos…
BGH: Keine Untersagung der Domains und E-Mails von city-post und Die Neue Post
§§ Jur-Blog.de §§ / Auch die geschütze Wort-Bild-Marke `POST´ berechtigt nicht zu einem Unterlassungsanspruch gegen andere Domains und E-Mail-Adressen. Das gilt auch dann, wenn die Beklagten selbst im gleichen Markt tätig sind, also Kurierdienste, einschließlich der…
