Post für den Erklärbär
am 03.07.2007 von LawBlog
Wenn ein Angeklagter freigesprochen wird, zahlt die Staatskasse den Verteidiger. Und auch, wenn das Gericht eine Anklage erst gar nicht zulässt. In so einem Fall habe ich - aus meiner Sicht - ordnungsgemäß alle Positionen angemeldet. Grundgebühr, Verfahrensgebühren, Erledigungsgebühr, Auslagen, Kopierkosten etc.
In jedem Gericht gibt es Beamte, die genau prüfen, ob jeder Cent gerechtfertigt ist. Diese Mitarbeiter kosten vermutlich so viel, dass es billiger wäre, sie abzuschaffen und den Anwälten stets die gesetzlichen Höchstbeträge zu bewilligen. Aber das ist natürlich so absurd wie der Traum von einem einfachen Steuerrecht.
Mir jedenfallsch schreibt so ein Kostenbeamter:
… …
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