POST FÜR SPRINGER
am 02.05.2005 von LawBlog
Vorab als Fax
Axel Springer AG
Rechtsabteilung
Axel-Springer-Platz 1
20350 Hamburg
Eilt! Bitte sofort vorlegen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die rechtlichen Interessen von Frau S. Eine Vollmacht ist beigefügt.
Die BILD-Zeitung hat am 27. April 2005 in dem Artikel „Eine Schlagzeile wird Kult“ ein Foto unserer Mandantin veröffentlicht (Bildzeile: „Blonder Papst-Gruß mit Schlagzeile in Schwarz, Rot, Gold (gelb)“. Eine Kopie des Berichts ist beigefügt.
Diese Veröffentlichung war rechtswidrig. Sie begründet Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und Unterlassungsansprüche. Im Einzelnen:
1. Schadensersatzansprüche
Bei der Aufnahme handelt es sich um ein Lichtbild, für das unsere Mandantin urheberrechtlichen Schutz genießt.
Frau S. hat dieses Foto ausschließlich zur Veröffentlichung auf der Seite www.eyesaiditbefore.de zur Verfügung gestellt. Auf dieser Seite wurden Einsendungen gebracht, welche die von der Bildzeile verwendete Schlagzeile „Wir sind Papst!“ verulken.
Mit dem Einverständnis zur Veröffentlichung auf www.eyesaiditbefore.de hat unsere Mandantin dem dortigen Seitenbetreiber lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Weiterverwertung ohne Einverständnis unserer Mandantin war damit jedoch nicht gestattet.
Weder der Betreiber der Seite www.eyesaiditbefore.de noch unsere Mandantin sind von der BILD-Redaktion gefragt worden, ob sie sich mit der Veröffentlichung einverstanden erklären. Sie hätten dieses Einverständnis auch nicht gegeben.
Die Veröffentlichung verletzt somit die Urheberrechte unserer Mandantin.
Da die Veröffentlichung nicht rückgängig zu machen ist, steht unserer Auftraggeberin eine fiktive Lizenzgebühr zu. Angesichts der Millionenauflage von BILD und der prominenten Platzierung des Fotos beziffern wir das Honorar für das Foto mit € 1.500,00 und machen diesen Betrag hiermit geltend.
Wir fordern Sie auf, das Honorar bis spätestens 11. Mai 2005 zu zahlen.
2. Schmerzensgeld
Unsere Mandantin ist keine (relative) Person der Zeitgeschichte. Es besteht also keinerlei Recht, private Fotos von ihr ohne …
BGH - weltonline.de
auchRecht.de / In dem Rechtsstreit des Axel Springer Verlages gegen den Inhaber einer Vielzahl von Gattungsdomains wegen des Domainnamens weltonline.de hat der Bundesgerichtshof am 2.12.2004 das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Für eine sitten…
Axel Springer löscht TestBild
MarkenBlog / Die Wortmarke TestBild (Registernummer: 399 31 480) der Axel Springer AG ist in der 14. Kalenderwoche vollständig aus dem Markenregister des DPMA gelöscht worden. Die Marke genoss Schutz in den Nizzaklassen 09, 16, 28, 35, 36, 38, 41 und 42. Grun…
ÜBLE NACHREDE
LawBlog / Als Fax Transparency International Deutsches Chapter e.V. Alte Schönhauser Straße 44 10119 Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie wissen, vertreten wir die rechtlichen Interessen von Frau Monika S. Gegenstand unseres Schreibens sind Äußer…
GESTÖRTES VERHÄLTNIS
LawBlog / Sehr geehrter Herr Kollege Prof. Dr. M., wir vertreten die rechtlichen Interessen von Frau S. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Sie Ihre Vertretungsbefugnis für den Verein T.I. nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nachgewiesen haben.…
BGH: Heide Simonis vs. BILD
Telemedicus / Der BGH hat gestern die Klage der ehemaligen Ministerpräsidentin Heide Simonis gegen die BILD-Zeitung abgewiesen. BILD hatte am Tag der Wahlschlappe von Simonis im Jahr 2005 Fotos von der Politikerin beim Einkaufen in einem Supermarkt gemacht u…
HIN UND HER
LawBlog / Lieber Raten statt Klage. Sagt der Gegner. Also schließen wir mit ihm eine Ratenzahlungsvereinbarung ab. Mit einer strengen Fälligkeitsklausel. Danach ist der Gesamtbetrag sofort fällig, wenn mit einer Rate mehr als zehn Tage Verzug eintreten. D…
Fotorecht II: Bundesgerichtshof entscheidet über die Veröffentlichung eines Fotos von Sabine Christiansen.
Dr. Bücker Newsfeed / Pressemitteilung zum Urteil vom BGH, 01.08.2008 - VI ZR 243/061. Die Klägerin ist eine bekannte deutsche Fernsehjournalistin. Die Beklagte veröffentlichte in der von ihr verlegten Zeitschrift Bild der Frau ein Foto, welches die Klägerin mit ihrer…
Schriftliche Verwarnung
Kreuzberger Verkehrsrecht / Der Mandantin wird vorgeworfen, folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut sichtbar im oder am Fa…
