POST FÜR SPRINGER
Vorab als Fax Axel Springer AG Rechtsabteilung Axel-Springer-Platz 1
20350 Hamburg
Eilt! Bitte sofort vorlegen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die rechtlichen Interessen von Frau S. Eine Vollmacht ist beigefügt.
Die BILD-Zeitung hat am 27. April 2005 in dem Artikel „Eine Schlagzeile wird Kult“ ein Foto unserer Mandantin veröffentlicht (Bildzeile: „Blonder Papst-Gruß mit Schlagzeile in Schwarz, Rot, Gold (gelb)“. Eine Kopie des Berichts ist beigefügt.
Diese Veröffentlichung war rechtswidrig. Sie begründet Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und Unterlassungsansprüche. Im Einzelnen:
1. Schadensersatzansprüche
Bei der Aufnahme handelt es sich um ein Lichtbild, für das unsere Mandantin urheberrechtlichen Schutz genießt.
Frau S. hat dieses Foto ausschließlich zur Veröffentlichung auf der Seite www.eyesaiditbefore.de zur Verfügung gestellt. Auf dieser Seite wurden Einsendungen gebracht, welche die von der Bildzeile verwendete Schlagzeile „Wir sind Papst!“ verulken.
Mit dem Einverständnis zur Veröffentlichung auf www.eyesaiditbefore.de hat unsere Mandantin dem dortigen Seitenbetreiber lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Weiterverwertung ohne Einverständnis unserer Mandantin war damit jedoch nicht gestattet.
Weder der Betreiber der Seite www.eyesaiditbefore.de noch unsere Mandantin sind von der BILD-Redaktion gefragt worden, ob sie sich mit der Veröffentlichung einverstanden erklären. Sie hätten dieses Einverständnis auch nicht gegeben.
Die Veröffentlichung verletzt somit die Urheberrechte unserer Mandantin.
Da die Veröffentlichung nicht rückgängig zu machen ist, steht unserer Auftraggeberin eine fiktive Lizenzgebühr zu. Angesichts der Millionenauflage von BILD und der prominenten Platzierung des Fotos beziffern wir das Honorar für das Foto mit € 1.500,00 und machen diesen Betrag hiermit geltend.
Wir fordern Sie auf, das Honorar bis spätestens 11. Mai 2005 zu zahlen.
2. Schmerzensgeld
Unsere Mandantin ist keine (relative) Person der Zeitgeschichte. Es besteht also keinerlei Recht, private Fotos von ihr ohne ausdrückliches Einverständnis zu veröffentlichen.
Die Publizierung auf der Seite www.eyesaiditbefore.de ändert hieran nichts. Es handelt sich hier um ein Weblog, welches einen geringen Verbreitungskreis hat.
Hinzu kommt, dass die Veröffentlichung im Weblog eindeutig als satirische Auseinandersetzung mit der Schlagzeile der BILD-Zeitung ausgestaltet war.
Die BILD-Zeitung nennt dagegen weder Anlass noch Kontext, in dem das Foto unserer Mandantin veröffentlicht worden ist. Entgegen der klaren Zielrichtung bei www.eyesaiditbefore.de erweckt der Artikel sogar noch den Eindruck, es handele sich um Huldigungswerke von BILD-Fans, mit denen die “tolle” Schlagzeile der BILD-Zeitung gefeiert wir…
» Vollständiger ArtikelThemen: Hamburg , Axel Springer AG , Axel Springer Rechtsabteilung
Erschienen 2. Mai 2005 auf http://www.lawblog.de.
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