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Post aus Hamburg und Berlin

am 02.08.2006 von LawBlog

Stichworte: “Planeten” und diese Diskussion von gestern. Heute sind in meinem Posteingang interessante Gruppen vertreten: Blogger. Podcaster. Ein Buchautor. Zwei Journalisten. Und ein (kleiner) Verlag. Wie es aussieht, bin ich bei weitem nicht der einzige, dem diese Form der “Weiterveröffentlichung” bisher nicht bekannt war.
Keiner der Betroffenen findet es toll, seine Texte, Fotos oder Podcasts ungefragt auf fremden Webseiten zu finden. Das Argument, man rette damit das Internet, löst nicht gerade ein Helfersyndrom aus.
Ich werde den Leuten, die von meiner Kanzlei vertreten werden wollen, zu einem moderaten Vorgehen raten. Aber nur in den Fällen, in denen sich die andere Seite nicht in der Anonymität verschanzt. Falls die Auftraggeber jedoch direkte Abmahnungen wünschen, werden wir diese auch schicken.
Denn, noch einmal: Wer fremde Inhalte im Netz veröffentlicht, ohne vorher zu fragen, verletzt das Urheberrecht. Das löst Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus. Wer das Ganze noch mit Google-Anzeigen garniert, macht sich möglicherweise sogar strafbar. Das alles ist auch nicht so kompliziert oder überraschend, dass man nicht selbst …

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