Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. vom 9. Februar 2012

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat sich vor einigen Tagen zu der hinlänglich bekannten Problematik urheberrechtlicher Abmahnungen geäußert. In dem Schreiben fordert man sehr deutlich: „Die massenhaften Abmahnungen von Verbrauchern wegen Urheberrechtsverletzungen und die zunehmende Kriminalisierung von Verbrauchern müssen ein Ende haben. Das nachfolgende Maßnahmenpaket ist aus Verbrauchersicht dringend erforderlich, damit Abmahnungen zukünftig keinen finanziellen Anreiz mehr bieten.“ Es folgt eine Aufzählung von vier Punkten, in denen erläutert wird, was sich konkret ändern soll.

Erstens pocht der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. darauf, dass Abmahnkosten verhältnismäßig sein sollen. Die Deckelung der Rechtsanwaltskosten auf 100 € solle bei privat tätigen Verbrauchern, die zum ersten Mal eine Abmahnung erhalten, generell greifen. Eine private Handlung liegt vor, wenn urheberrechtlich geschützte Werke ohne Gewinnerzielungsabsicht heruntergeladen bzw. genutzt werden.

An zweiter Stelle erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentrale seine Ablehnung automatisierter Warnbriefe durch Internetzugangs-Provider. Diese Praxis sei u. a. aus datenschutzrechtlichen Gründen bedenklich. Stattdessen kann sich der Verband vorstellen, dass Rechteinhaber „im Sinne eines verbraucherfreundlichen Verhaltens zunächst statt einer Abmahnung einen Warnbrief per Post […] schicken.“

Als dritten Punkt im Maßnahmenpaket führt der Verband die Umformulierung bzw. konkrete Definition der Begrifflichkeit „gewerbliches Ausmaß“ an, damit ausgeschlossen werden kann, dass irrtümlicherweise Privatzweck-Handlungen als „gewerbliches Ausmaß“ verstanden werden. Momentan verhält es sich nämlich so, dass die Ermittlung des Anschlussinhabers nur dann möglich ist, wenn eben ein „gewerbliches Ausmaß“ angenommen wird. Der Begriff des gewerblichen Ausmaßes werde von deutschen Gerichten derzeit jedoch zu weit ausgelegt, was an etwa 300.000 IP-Adressauskünften pro Monat erkennbar sei. Das ist zu viel.

Viertens bekennt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zu der Einschränkung des „fliegenden Gerichtsstandes“, was Urheberrechts…

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Themen: Abmahnung , Filesharing , Unterlassungserklärung , Praxis , Tauschbörse , Abmahner , Verbraucherzentrale Bundesverband , Vzbv , Redakteur , Positionspapier
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 21. Februar 2012 auf http://www.it-recht-deutschland.de.

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