Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. vom 9. Februar 2012
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat sich vor einigen Tagen zu der hinlänglich bekannten Problematik urheberrechtlicher
Abmahnungen geäußert. In dem Schreiben fordert man sehr deutlich: „Die massenhaften Abmahnungen von Verbrauchern wegen
Urheberrechtsverletzungen und die zunehmende Kriminalisierung von Verbrauchern müssen ein Ende haben. Das nachfolgende Maßnahmenpaket
ist aus Verbrauchersicht dringend erforderlich, damit Abmahnungen zukünftig keinen finanziellen Anreiz mehr bieten.“ Es folgt eine
Aufzählung von vier Punkten, in denen erläutert wird, was sich konkret ändern soll.
Erstens pocht der e. V. darauf, dass Abmahnkosten verhältnismäßig sein
sollen. Die Deckelung der Rechtsanwaltskosten auf 100 € solle bei privat tätigen Verbrauchern, die zum ersten Mal eine erhalten, generell greifen. Eine private Handlung liegt
vor, wenn urheberrechtlich geschützte Werke ohne Gewinnerzielungsabsicht heruntergeladen bzw. genutzt werden.
An zweiter Stelle erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentrale seine Ablehnung automatisierter Warnbriefe durch
Internetzugangs-Provider. Diese sei u. a. aus
datenschutzrechtlichen Gründen bedenklich. Stattdessen kann sich der Verband vorstellen, dass Rechteinhaber „im Sinne eines
verbraucherfreundlichen Verhaltens zunächst statt einer Abmahnung einen Warnbrief per Post […] schicken.“
Als dritten Punkt im Maßnahmenpaket führt der Verband die Umformulierung bzw. konkrete Definition der Begrifflichkeit „gewerbliches
Ausmaß“ an, damit ausgeschlossen werden kann, dass irrtümlicherweise Privatzweck-Handlungen als „gewerbliches Ausmaß“ verstanden
werden. Momentan verhält es sich nämlich so, dass die Ermittlung des Anschlussinhabers nur dann möglich ist, wenn eben ein
„gewerbliches Ausmaß“ angenommen wird. Der Begriff des gewerblichen Ausmaßes werde von deutschen Gerichten derzeit jedoch zu weit
ausgelegt, was an etwa 300.000 IP-Adressauskünften pro Monat erkennbar sei. Das ist zu viel.
Viertens bekennt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zu der Einschränkung des „fliegenden Gerichtsstandes“, was
Urheberrechts…
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