Positionierung zur Speicherung von IP-Adressen

Ich stelle zur Zeit fest, dass viele glauben, ich bin der Auffassung, es muss Webmastern verboten sein, die IP-Adresse von Benutzern überhaupt in Logfiles zu speichern. Das ist falsch. Ein paar kurze Punkte, ohne Diskussionsinhalt, sondern nur um mich kurz selbst zu positionieren:

Ich bin der Auffassung, dass eine IP-Adresse (gleich ob dynamisch oder statisch) ein personenbezogenes Datum ist. Warum ich das so sehe, kann man hier nachlesen. Da es sich hier um einen Meinungsstreit dreht, gibt es da kein richtig oder falsch – man muss sich einfach entscheiden. Wer es anders sieht, sieht es anders. Ich lese das TMG zur Zeit so, dass die Speicherung von IP-Adressen in Logfiles eine Grauzone ist. Auf den ersten Blick liest es sich so, als wäre es ausdrücklich verboten (so liest es z.B. Patrick Breyer), auf den zweiten Blick kann man aber über meine These nachdenken, die Privilegierung des §11 III TMG auf die Speicherung der IPs in Logfiles anzuwenden (Webserver-Dienst, nicht Webseite selber, ist dann durch §11 III TMG privilegiert). Weil ich aber herauslese, dass es eine Grauzone ist, sehe ich die Gefahr, dass “kleine” Webmaster plötzlich mit Unterlassungsverfügungen konfrontiert werden. Wer sich wehrt, trägt das Prozesskostenrisiko – mein Interesse ist also im Ergebnis nicht, Webmaster zu Ärgern oder Arbeit zu produzieren, sondern gerade Problemen vorzubeugen. Zu viele kennen immer noch nicht den Anspruch auf Einsicht in die Bestandsdaten entsprechend §14 II TMG. Der besteht übrigens nicht nur für Ermittlungsbehörden, sondern auch für Unternehmen, die Urheberrechte schützen wollen. Ich hoffe, wer das liest, bei dem klingelt es endlich: Hier liegt ein vollkommen unterschätztes Risiko für Webseiten-Betreiber, die IPs ohne Zwang speichern. Ich bin persönlich sehr unglücklich mit der massenhaften Speicherung dezentralen Speicherung von IP-Adressen in Logfiles. Ich sehe hier einen weiteren Schritt zur “Lebens-Vorratsdatenspeicherung”, die die TK-Vorratsdatenspeicherung perfekt ergänzt. Wieder: Wer das anders sieht, mag es anders sehen. Aber der fordere dann bitte auch den Gesetzgeber auf, im TMG aufzuräumen und die nun mal vorhandene Grauzone durch klare und deutliche Regelungen abzuschaffen. Wer speichern will, der soll das nicht nur klar sagen, sondern sich auch überlegen was er zu welchem zweck speichern will – und vom Gesetzgeber verlangen, dass so umzusetzen. Die momentane rechtlich… » Vollständiger Artikel
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Themen: Kommentar , Patrick Breyer

Erschienen 4. Dezember 2009 auf http://www.datenschutzbeauftragter-online.de.

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