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Pornös

am 08.11.2007 von http://stattaller.blogspot.com/

YouPorn hat bekanntermaßen Probleme mit dem deutschen und amerikanischen Jugendschutzrecht.Das LG Kiel prüft zur Zeit einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, die es dem Kieler Provider KielNet verbieten soll, seinen Kunden Zugriff auf YouPorn zu ermöglichen.Anspruchsgrundlage wäre §§ 8 I, 3, 4 Nr. 11 UWG iVm § 4 II Nr. 1 JMStV (da YouPorn offenbar keinerlei Altersverifikation durchführt, liegt der Ausnahmefall der geschlossenen Benutzergruppe des § 4 II aE JMStV nicht vor; dabei ist zu beachten, dass der BGH entschieden hat, dass eine Altersverifikationssystem per Personalausweisnummer nicht den Anforderungen an eine geschlossene Benutzergruppe genügt ).Auf dieser Basis hatte jüngst das LG Frankfurt/M. Arcor dazu verurteilt, den Zugang zu YouPorn zu sperren, weil Arcor das wettbewerbswidrige Verhalten von YouPorn unterstütze und damit selbst eine rechtswidrige Wettbewerbshandlung vornehme …

LG Frankfurt a.M.: Keine Haftung von Arcor für pornografische Webseiten (YouPorn)

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 08.02.2008 - Az.: 3-12 O 171/07) hat entschieden, dass den Access-Provider Arcor keine Mitveranwortung für die rechtswidrigen Webseiten des Porno-Anbieters YouPorn trifft.Anfänglich hatte das LG Frankfurt a.M. eine ei…

Youporn und Arcor: eine unzulässige Verbindung

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Arcor muss seinen 2,4 Millionen DSL-Kunden den Zugang zum US-Porno-Portal Youporn sperren. Das hat das Landgericht Frankfurt per einstweiliger Verfügung beschlossen. Begründung: Youporn prüft das Alter nicht gemäß deutschen Jugendschutzauflagen.…

Arcor-Sperre löchrig

RA Kadelke / Kaum wurde bekannt, daß der Internetprovider Arcor aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt den Zugang zu jugengefährendenden Angeboten, u.a. YouPorn.com, sperren muss, kursieren im Netz bereits die ersten Anle…

Access-Provider muss jugendschutzgefährdende Internetangebote nicht sperren

blog ::: medienrecht-informationen / Der schleswig-holsteinische Provider Kielnet muss es nicht verhindern, dass Internetnutzer über ihn Zugang zu den Erotik-Angeboten YouPorn.com und Privatamateure.com erhalten. Das Landgericht Kiel hat einen entsprechenden Antrag auf eine einstwe…

Access-Provider muss jugendschutzgefährdende Internetangebote nicht sperren

JuracityBlog / Der schleswig-holsteinische Provider Kielnet muss es nicht verhindern, dass Internetnutzer über ihn Zugang zu den Erotik-Angeboten YouPorn.com und Privatamateure.com erhalten. Das Landgericht Kiel hat einen entsprechenden Antrag auf eine einstwe…

LG Frankfurt a.M.: Internet-Provider ist nicht zur Sperrung von Google-Seiten wegen Jugendschutz verpflichtet – Urt. v. 05.12.2007, Az. 2-03 O 526/07

Wettbewerbsrecht-Blog.de / Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, wonach der Telekommunikationsanbieter Arcor AG & Co. KG seinen Kunden den Zugang zu den Seiten »google.de« und »google.com« sperren…

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