“Porno-Versicherung” - Großer Versicherungskonzern mahnt wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts ab

Wie die W&V hier berichtet, lässt sich der Versicherungskonzern Ergo nicht alles gefallen: Ein Münchner Verlag hatte auf seiner Internet-Plattform Begriffe wie “Porno-Versicherung” verwendet. Dieser Verlag wurde nun von den Anwälten der Ergo Direkt Versicherung wegen “übler Schmähung” und Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts kostenpflichtig abgemahnt. Nicht auf den Mund gefallen, soll der abgemahnte Verlag Alternativ-Formulierungen vorgeschlagen haben, die zum Teil noch derber als die abgemahnten Formulierungen ausfallen und sich dem Vernehmen nach um Prostitution drehen sollen. Hintergrund dieser Schlammschlacht ist, dass die Ergo-Tochter HMI dem Vernehmen nach …

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Themen: Abmahnung , Versicherung , Unternehmen , Prostitution , Budapest , Sonstige , Unternehmenspersönlichkeitsrecht , Ergo , Porno-versicherung
Rechtsgebiet: Presserecht

Erschienen 4. August 2011 auf http://damm-legal.de.

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