"Porno-Pater" akzeptiert Strafbefehl wegen Diebstahls mit Waffen

Die Verurteilung eines 51-jährigen Paters aus Rheinland-Pfalz wegen „Diebstahls mit Waffen“ zu sieben Monaten Gefängnis auf Bewährung ist rechtskräftig. Wie das Würzburger Amtsgericht auf Anfrage miteilte, hat der Verteidiger des Ordensburders am Donnerstag per Fax seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Strafbefehl beantragt, nachdem der in zahlreichen Medien als „Porno-Pater“ bezeichnete Angeklagte gestanden hatte, in einem Würzburger Sexshop in drei Fällen Schwulen-Sexfilme auf DVD geklaut zu haben.

Erwischt wurde er im Dezember 2007. Dabei hatte er ein Taschenmesser in der Hosentasche, das er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dazu verwendet hat, um an die eingeschweissten DVDs zu kommen. Die leeren Hüllen stellte er dann zurück ins Regal.

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Benediktiner-Pater aus dem Kloster Maria Laach bei drei Gelegenheiten zwischen Januar 2004 und Dezember 2007 insgesamt 42 Porno-Filme mit einem Wert von rund 1.900 Euro in dem Würzburger Laden gestohlen hat. Bei einer Durchsuchung seines Zimmers im Kloster fanden die Ermittler eine aus 230 Filmen bestehende Pornosammlung. Sogar …

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Themen: Anwalt , Rheinland Pfalz , Landgericht , Beschwerde , Waffen
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 26. Januar 2009 auf http://www.woetzel-online.info/.

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