Populäre Rechtsirrtümer. Teil 2: "Eltern haften für ihre Kinder"
RA Kadelke | 3. Oktober 2007 — Immer wieder hört und liest man den floskelhaften Ausspruch "Eltern haften für ihre Kinder". Gemeint ist damit in der Regel, da…
Kein deutsches Gesetz schreibt vor, dass Eltern für ihre Kinder haften. Richtet ein Minderjähriger einen Schaden an, etwa indem er eine fremde Sache beschädigt, so ist er dem Geschädigten selbst zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Gilt der Minderjährige als für den Schaden nicht verantwortlich, zum Beispiel weil er noch keine sieben Jahre alt ist, geht der Geschädigte leer aus.
Das berühmte Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ ändert an der Rechtslage nichts. Wenn irgendwer irgendwann irgendwo ein Schild aufhängt, auf dem steht: „Wer dies liest, schuldet dem Eigentümer dieses Schildes 1.000,00 Euro“, dann ist ja auch das völlig bedeutungslos.
Wohlgemerkt kann der Geschädigte die Eltern in Anspruch nehmen, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Anknüpfungspunkt der Haftung ist dann aber das eigene Verschulden der Eltern und nicht das des Kindes. Hierbei handelt es sich keineswegs um eine juristische Spitzfindigkeit. Ein von einem Kind oder Jugendlichen verursachter Schaden lässt nämlich keineswegs den zwingenden Schluss zu, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Gleichsetzung von Schaden und Aufsichtspflichtverletzung verbietet sich.
Zudem führt selbst eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern nicht zwingend zu einem gegen diese gerichteten Schadensersatzanspruch. Da…
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. Oktober 2011 auf http://katzenkoenig.net.
RA Kadelke | 3. Oktober 2007 — Immer wieder hört und liest man den floskelhaften Ausspruch "Eltern haften für ihre Kinder". Gemeint ist damit in der Regel, da…
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