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Populäre Rechtsirrtümer. Teil 4: Wirksamkeit von Disclaimern

am 15.05.2008 von RA Kadelke

Das Landgericht Hamburg hat entschieden. Das tut es ja häufig und gerade im Presserecht hat es zumindest die Zivilkammer 24 schon zu beachtlicher Berühmtheit gebracht. Für eines kann es aber verhältnismäßig wenig: Die grassierende Disclaimerepidemie. Mit Verweis auf ein Urteil des besagten Gerichts vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - Haftung für Links findet man mittlerweile auf immer mehr Internetveröffentlichungen - durchaus auch von Rechtskundigen - den Hinweis, man distanziere sich ausdrücklich von sämtlichen in der Veröffentlichung aufgeführten Links. Dieser Satz bezieht sich auf einen Teil der Urteilsbegründung:
Wie in der Entscheidung des BGH vom 30.01.1996, NJW 96, 1131 ff. ausgeführt, kann das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend von ihr distanziert. Eine solche ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, daß er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.
Der Beklagte hatte sich damit verteidigt, einen Haftungsausschluss auf seiner Webseite veröffentlicht zu haben, so daß die Haftung für den Link entfallen sei. Aus dem Urteil kann man also gerade nicht den Schluss ziehen, daß eine generelle und undifferenzierte Distanzierung von allen irgendwo enthaltenen Links zu einem Haftungsausschluss führen würde. Denn im vorliegenden Fall ging es gerade um die Frage, ob durch einen vom Beklagten aufgenommenen Haftungsausschluss die Haftung für die verlinkten Inhalte Dritter entfalle. In diesem Zusammenhang entschied das Gericht, daß ein genereller …

Haftung für Links

RA-Blog / Jeder weiß, dass ein Haftungsausschluss für Links auf andere Seiten nutzlos ist. Nein, natürlich weiß das nicht jeder. Eine Kreispolizeibehörde im Westen distanziert sich noch: Ablehnungshinweis Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das LG Hamburg…

Haftungsausschluss des StudiVZ

Juristisches bei unfehlbar.net / An sich sollte mittlerweile allgemein bekannt sein, dass der häufig verwendete Disclaimer, in dem auf das berühmte Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg (312 O 85/98 vom 12.05.1998) verwiesen wird, völliger Unsinn von begrenztem Nutzen ist. Die Beg…

Haftung für Links

Obiter Dictum / Eine der umstrittensten rechtlichen Problematiken im Internet dürfte die Haftung für Links darstellen. Auf vielen Webseiten sind deshalb sogenannte Disclaimer zu lesen: Textbausteine, die darauf hinweisen, daß trotz sorgfältiger Prüfung der Link…

Nutzloser Haftungsausschluss für Web-Links

RA-Blog / Der Spiegel berichtete gestern über “Das Märchen vom Disclaimer“, das allgegenwärtige Distanzieren von Inhalten fremder Webseiten, auf die man verlinkt hat (gefunden bei Muepe und Unternehmensjurist). Das vielzitierte Urteil des Land…

Haftungsausschluss für Links

JURAAA!DE / Dass das Anbringen eines “Disclaimers” mit dem Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 1998 grundsätzlich nicht die Haftung des Websitebetreibers für evtl. rechtswidrige Inhalte auf von ihm verlinkten Seiten ausschließt, dürfte…

Wer spammt, zahlt…

kielanwalt.de / [Veröffentlicht bei “anwalt4you” - Juli 2004 und “Rechtpraktisch” - August 2004] Jan A. Strunk Die Zusendung einer unverlangten e-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Sie ist da…

LG Berlin: Haftungsausschluss

muepe.de | weblog peter müller / Das LG Berlin hatte einen Fall zu entscheiden (Urteil v. 14.06.05 - 16 O 229/05), in dem es in der Sache um Vervielfaltigungs- und Verbreitungsrechte an den Liedern der Gruppe „Einstürzende Neubauten ging. Der Beklagte hatte versucht, sich mittels…

Populäre Rechtsirrtümer. Teil 2: Eltern haften für ihre Kinder

RA Kadelke / Immer wieder hört und liest man den floskelhaften Ausspruch Eltern haften für ihre Kinder. Gemeint ist damit in der Regel, daß die Eltern für von ihren minderjährigen Kindern schuldhaft verursachte Schäden aufzukommen haben. Auch durch häufige…

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RA Markus Kadelke

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