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Populäre Rechtsirrtümer. Teil 2: “Eltern haften für ihre Kinder”

am 03.10.2007 von RA Kadelke

Immer wieder hört und liest man den floskelhaften Ausspruch “Eltern haften für ihre Kinder”. Gemeint ist damit in der Regel, daß die Eltern für von ihren minderjährigen Kindern schuldhaft verursachte Schäden aufzukommen haben. Auch durch häufige Wiederholung wird dieser Satz aber nicht wahrer. Zunächst haftet jeder nur für sein eigenes Verschulden. Für das Verschulden Dritter hat man nur dann einzustehen, wenn besondere Umstände hinzutreten, wenn man sich deren etwa zur Erfüllung einer eigenen Verbindlichkeit bedient. Einen generellen Rechtssatz, nach dem Eltern für die Handlungen ihrer minderjährigen Kinder verantwortlicht wären, gibt es nicht. Auch Minderjährige haften für ihr eigenes Verschulden. Diese Haftung aber ist gesetzlich in § 828 BGB eingeschränkt.
Eltern wiederum haften nur ausnahmsweise für das Verschulden ihrer Kinder - nämlich dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht in Bezug auf den Minderjährigen …

Populäre Rechtsirrtümer. Teil 2: Eltern haften für ihre Kinder

RA Kadelke / Immer wieder hört und liest man den floskelhaften Ausspruch Eltern haften für ihre Kinder. Gemeint ist damit in der Regel, daß die Eltern für von ihren minderjährigen Kindern schuldhaft verursachte Schäden aufzukommen haben. Auch durch häufige…

Kinder haften für ihre Eltern

chris.blog » Jura / Oh mein Gott, ich bin (fast) zu Tränen gerührt! In meinem einsamen Kampf wider die Behauptung „Eltern haften für ihre Kinder” in dem ich immer wieder darauf hinweise, dass das nicht stimmt, weil Eltern nur für eigenes Verschulden (Verletz…

Kindergeldanrechnung beim Unterhalt für volljährige Kinder

JuracityBlog / Der BGH (Aktenzeichen XII ZR 166/04) hat entschieden, dass das Kindergeld bei volljährigen Kindern bedarfsdeckend zu berücksichtigen ist, also von dem sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhalt abgezogen wird. Die Entscheid…

Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder

Handakte WebLAWg / Nach zahlreichen Urteilen des LG Hamburg, hat sich nunmehr auch das LG Mannheim (Urt. v. 29.09.2006) zu der Frage geäußert, ob Eltern im Wege der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzung ihrer Kinder in Anspruch genommen werden können. Die Ri…

Minderjährige muß nicht für Klingelton-Abo bezahlen

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Eine Minderjährige, die ein Klingelton-Abo bei einem großen Klingeltonverkäufer abgeschlossen hatte, muß dieses nicht bezahlen. Dies entschied das Amtsgericht Berlin Mitte (Az. 12 C 52/08) am 5.7.2008. Auch die Eltern können…

Handyklingeltonverträge mit Minderjährigen sind ohne Einwilligung der Eltern unwirksam

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Zu diesem kaum überraschenden Ergebnis kommt das Amtsgericht (AG) Düsseldorf in seinem Urteil vom 02.08.2006 (AZ: 52 C 17756/05). Auch wenn man aufgrund der derzeitigen Rechtslage und Rechtsprechung im Bereich des eCommerce aufgrund der und…

Eltern haften für ihre Kinder - im Internet

Telemedicus / In einem Urteil vom 19.6. stellte das LG München I klar, dass Eltern neben ihren Kindern haftbar gemacht werden können, wenn der Nachwuchs im Internet gegen geltendes Recht verstößt. Die damals 16-jährige Tochter der beklagten Eltern lud Vi…

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