Ponto-Witwe verliert RAF-Film-Prozess

Die von Dr. Christian Scherz vertretene Ignes Ponto ist vor dem LG Köln der Constantin unterlegen. Das LG sah “in der Darstellung dieser Szene weder eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Ermordeten noch des Persönlichkeitsrechts der Klägerin”.

Zum postmortalen Persönlichkeitsrecht befand das LG, dass die Abweichungen vom tatsächlichen Geschehen nicht die Verfälschung des Lebensbildes der ermordeten Jürgen Ponto zur Folge hatten und auch eine sonstige Abwertung der Persönlichkeit sei nicht gegeben.

Zur möglichen Verletzung des Persönlichkeitsrechts Ignes Pontos befand das LG, es habe in einer Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit berücksichtigt, dass “die fragliche Szene derart in den Gesamtorganismus des Films eigenbettet” sei, dass “das Persönliche und Private der Klä…

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Themen: Raf , Persönlichkeitsr , Entscheidungen , Films , Ponto , Constantin
Rechtsgebiet: Presserecht

Erschienen 10. Januar 2009 auf http://www.ip-notiz.de.

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