Pongs & Zahn AG: Forderungen fristgerecht anzumelden
KAPITAL-RECHTINFO | 30. Juni 2011 — Das Amtsgericht Charlottenburg (Az. 36p IN 5893/10) hat bereits am 23. März 2011 beschlossen, dass Forderungen gegen die Pongs &am…
Das Amtsgericht Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pongs & Zahn AG angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Rattunde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Pongs & Zahn AG ist Emittentin von Anleihen und Genussscheinen, die insbesondere die Accessio AG ihren Kunden empfohlen hatte. Leidensweg Die Pongs & Zahn AG, die sich an mittelständischen Unternehmen speziell der Kunststoffbranche beteiligte, war bereits in der Vergangenheit durch Negativmeldungen aufgefallen. Ausschüttungen auf die Genussscheine (WKN A0F52H) gab es seit Herbst 2008 nicht mehr. Nach einer Gewinnwarnung im Mai 2009 musste die Gesellschaft zum Jahresende 2009 melden, den Jahresabschluss 2008 nur verzögert veröffentlichen zu können. In Gläubigerversammlungen im Herbst 2009 hatten wurden dann eine verzögerte Rückzahlung und Zinsverschlechterungen der Anleihe (WKN 556869) beschlossen. zur Insolvenz Für das nun angeordnete vorläufige Insolvenzverfahren wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellte. Dieser prüft unter anderem, ob eine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um überhaupt ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist derzeit nicht absehbar. Eine Frist, innerhalb derer Forderungen in dem Insolvenzverfahren anzumelden sind, wurde bislang nicht bestimmt. Erst recht ist derzeit nicht einzuschätzen, in welcher Höhe die Forderungen in einem Insolvenzverfahren befriedigt werden. STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE Dieser Insolvenzantrag ist ein erneuter Schlag für die Kunden der Accessio. Denn in der Vergangenheit waren schon andere Emittenten, deren Anlageprodukte die Accessio empfohlen hatte, in Insolvenz gefallen. Die Anleger mussten dort herbe Verluste hinnehmen. Kunden der Accessio b…
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. Januar 2011 auf http://www.kapital-rechtinfo.de.
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