2000 EUR Schadensersatz für zwei vertrocknete Pommes
Kanzlei Blaufelder | 9. Februar 2012 — Für zwei verschwundene, eingetrocknete Pommes muss eine Münchener Galerie 2.000,00 € an einen Künstler zahlen. Dem Künstler S…
Von Fritten und Fettecken
Die Kunst stellt das Recht immer wieder vor Herausforderungen. Erst kürzlich haben wir über die zivilrechtlichen Probleme berichtet, die entstehen, wenn eine Putzfrau unachtsam eine Installation die Künstlers Kippenberger beseitigt, die den klangvollen Namen “Wenns anfängt durch die Decke zu tropfen” trug (s. hier). Dieser skurrile Fall erinnert gleich an den Klassiker: die Fettecke.
Nun gibt es einen weiteren, vom OLG München entschiedenen Fall (Az.: 23 U 2198/11), bei dem mal wieder ein Kunstwerk verschwunden war. Diesmal geht es um das Kunstwerk “Pommes d’Or” von Bohnenberger. Dieses ist ein Kreuz aus zwei goldenen Pommes und ergänzend hatte das Museum auch zwei unvergoldete Fritten, die Vorlage für das Goldkreuz waren (“Objekt Nr. 46″). Diese zwei unvergoldeten Fritten sind nun futsch und Bohnenberger hat prompt auf Schadensersatz geklagt. Zu Recht, wie nun das OLG München befand.
Ist das Kunst?
Im Spiegel stellt Benjamin Schulz die – nicht ganz unberechtigte – Frage: “Ist das Kunst – oder kann das weg?” Als Jurist ist man da verfassungrechtlich zur Toleranz gezwungen: Die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) wird vom BVerfG und der hL seit jeher sehr großzügig interpretiert. Die gängigen definitorischen Annäherungen sollen daher noch einmal abschließend in Erinnerung gerufen werden. Kunst i.S.d. GG liegt vor, wenn ein Werk (alternativ!) dem formalen, materiellen oder offenen Kunstbegriff unterfällt. Kunstwerke sind danach nicht nur solche Objekte, die zu den klassischen Werktypen wie Malerei oder Bildhauerei gehören (formaler Kunstbegriff).
Das Wesen der künstlerischen Betätigung liegt grundsätzlich in der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlersdurch das Medium einer bestimmten Formsprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (materieller Kunstbegriff, s. BVerfGE 30, 173, 189; BVerfGE 67, 213, 226).
Letztlich aber reicht auch diese weite Definition nicht aus, der Kunstbegriff ist vielmehr “offen“.
“Daß in der Kunsttheorie jeglicher Konsens über objektive Maßstäbe fehlt, hängt allerdings auch mit einem …
» Vollständiger ArtikelErschienen 9. Februar 2012 auf http://www.juraexamen.info.
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Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walters | 26. Januar 2012 — Wenn ich von solchen Fällen hier höre ( http://www.br.de/themen/bayern/inhalt/regionales/pommes-prozess100.html ), ärger ich …
Ein Künstler bekommt 2000 Euro Schadensersatz, weil in einer Kunstgalerie 22 Jahre alte Pommes verloren gegangen sind. Die beiden Fritten dienten als Vorlage für ein goldenes Pommeskreuz. Das Gericht befand nur über ihren Marktwert. Und doch stellt sich die Frage: Ist das Kunst - oder kann das weg?