Polizisten sollen U-Haft kontrollieren

Das geplante Gesetz stellt die Rechtssicherheit in Nordrhein-Westfalen auf den Kopf – der Deutsche Richterbund warnt schon davor und hat „verfassungsrechtliche Bedenken“. Denn künftig sollen die Kriminalbeamten, die einen vermeintlichen Rechtsbrecher ermittelt und festgenommen haben, auch dessen Briefe in der Untersuchungshaft kontrollieren dürfen.

Sie sollen auch weiter darüber entscheiden, ob und wer den Gefangen im Knast besuchen darf. So jedenfalls sieht es ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor. Es geht um die Ausübung einer Macht, die bislang nur Richtern zusteht. Und im Notfall den Staatsanwälten.

Die beiden Berufsgruppen schon sind unterschiedlich. Während die Richter verfassungsgemäß zur unabhängigen Rechtsprechung gehören, sind die Staatsanwälte weisungsgebundene Beamte. Die wiederum haben – so heißen sie in der Strafprozessordnung – Ermittlungspersonen. Das sind meistens ausgesuchte, erfahrene Beamte der Kriminal- und der Schutzpolizei. Nur sie dürfen etwa bei „Gefahr im Verzuge“ unter engen Grenzen die Entnahme einer Blutprobe oder eine Hausdurchsuchung anordnen.

Dass sie künftig zusätzliche, also bislang fremde Aufgaben übernehmen sollen, begründet der Gesetzesentwurf der Bundesregierung mit der Überlastung der Staatsanwaltschaften. Die soll allerdings weiter die Verantwortung dafür tragen, was ihre Ermittlungspersonen künftig entscheiden.

Wie das demnächst in der Praxis funktionieren soll, weiß selbst das nor…

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Themen: Haft , Praxis

Erschienen 14. Mai 2009 auf http://www.lawblog.de.

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