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Polizisten angeklagt: Der mysteriöse Tod des Oury Jalloh

am 28.03.2007 von strafblog

Vor dem Landgericht Dessau hat gestern der Prozess gegen zwei Polizeibeamte begonnen, denen im Zusammenhang mit dem Tod eines Asylbewerbers aus Sierra Leone im Polizeigewahrsam fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen wird. Laut stern.de verfolgt eine internationale Beobachtergruppe das Verfahren, darunter Anwälte aus Frankreich und Südafrika sowie der Leiter der britischen Beratungsstelle für Opfer von Rassismus und eine Vertreterin von Amnesty International.

Der alkoholisierte und an Händen und Füßen gefesselte 23-jährige Oury Jalloh war am 7. Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle den Hitzetod gestorben, nachdem die Matratze, auf der er lag, in Brand geraten war. Laut Anklage soll Jalloh die Matratze selbst mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt haben. Angeblich soll der 44-jährige Streifenpolizist Hans-Ulrich M. das Feuerzeug bei der körperlichen Durchsuchung des Mannes übersehen haben, weshalb ihm Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt wird. M. bestritt dies gestern aber nachdrücklich und hielt es für ausgeschlossen, etwas übersehen zu haben. Er habe Jalloh entsprechend der Dienstordnung durchsucht. Ein Feuerzeug sei mit Sicherheit nicht dagewesen. Der 46-jährige Dienstgruppenleiter Andreas S. hat dem gegenüber eingeräumt, das Signal des Rauchmelders in der Zelle zweimal abgeschaltet zu haben, weil er von einem Fehlalarm ausgegangen sei. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Jalloh könne noch leben, wenn ihm gleich nach dem ersten Ertönen des Brandmelders geholfen worden wäre. Er sei erst 6 Minuten nach dem Ausbruch des Feuers an einem Hitzeschock gestorben.

Nebenklageanwältin Regina Götz hält die Version der Anklage, wonach Jalloh selbst seine Matratze angezündet habe, für eine wenig wahrscheinliche Hypothese. Es sei unfassbar, dass es dazu habe kommen können, dass der an allen Gliedmaßen gefesselte Oury Jalloh den Brand ausgelöst haben solle. Götz vertritt die zum Prozess angereiste Mutter des Opfers. Geht man davon aus, das Jalloh nach Angaben des Angeklagten M. in der Zelle unmöglich ein Feuerzeug bei sich gehabt haben kann, dann fragt sich natürlich, wer die Matratze in Brand gesteckt hat. Unklar ist auch, warum der Angeklagte S. trotz Ausläsen der Brandmelders einfach von einem Fehlalarm ausgegangen ist, ohne sich durch einen Blick in die Zelle ein Bild von der Situation zu machen. Das Geschehen bleibt vorerst ziemlich mysteriös.

Bereits jetzt ist abzusehen, dass der Prozess länger dauern wird als ursprünglich geplant. Der Vorsitzende Richter setzte gestern zusätzlich Verhandlungstermin fest. Für Mitte Mai wird ein Urteil erwartet.

Autor: RA Rainer Pohlen

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