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Polizist wehrt sich gegen Blutprobe

am 20.09.2006 von LawBlog

Von Eberhard Ph. Liliensiek
Sicherheit geht vor. Erst recht bei der Polizei. Deswegen müssen sich alle Beamtinnen und Beamte, die ein Dienstfahrzeug führen, regelmäßig auf ihre Tauglichkeit dazu untersuchen lassen – so regelt es ein Erlass des Innenministeriums. Der war im Polizeipräsidium Duisburg um eine Verfügung ergänzt worden, die generell Entnahmen von Blutproben vorschreibt. Mit seiner (Ver-)Weigerung zog ein Kriminalbeamter vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Dort machte der Polizeiarzt Reinhard Vorhold eine Aussage, die die Klage des Beamten kippen könnte. Denn laut Innenministerium liegt es gerade im Ermessen des Mediziners, ob er für sein jeweiliges Gutachten auch die Blutwerte sehen will. Vorhold sagte, Krankheiten wie Diabetes oder Alkoholsucht könnten nur durch eine Blutprobe ausgeschlossen werden.
„Damit wird generell unterstellt,“ konterte der Beamte, „dass jemand womöglich alkoholkrank ist“. Der Polizeipräsident verbot ihm prompt, auch nur noch ein Dienstfahrzeug zu führen. Mit seiner Klage dagegen vor dem Verwaltungsgericht fordert der Kriminalbeamte - der auch NRW-Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter ist - „nur im Einzelfall“ und wenn „konkrete Tatsachen“ vorliegen, dürfe eine …

Polizei wappnet sich gegen WM-Sprayer

Handakte WebLAWg / Die Polizei erwartet zur WM die internationale Sprayer-Szene. “Zu Gast bei guten Freunden” erhält diese wohl ortskundig Tipps, wo man die besten Farben bekommt. Solche, die schwer zu entfernen sind. Quelle: ZDF vom 9.3.2006, Video, 3:03…

Polizist klagt sich in Urlaub

Handakte WebLAWg / Das Arbeitsgericht gibt einem Polizisten Recht, der wegen zu vieler Überstunden gegen das Land geklagt hatte. Er darf drei Wochen in Urlaub fahren. Wie die Polizei die durch die WM entstehende Mehrarbeit kompensieren will, ist unklar. Quelle: TAZ v…

“Allgemeine Polizeikontrolle”: Blutuntersuchungen bei Polizisten zur Prüfung der Fahrtauglichkeit zulässig

JuracityBlog / so das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einer bereits am 19.09.2006 ergangenen Entscheidung (VG Düsseldorf vom 19.09.2006 Aktenzeichen 2 K 3129/06, Pressemitteilung vom 29.09.2006). Durch die umstrittenen Butproben sollen durch den Polizeia…

NRW: Spitzenjuristen vergurken Ordnungsrecht

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WM: KRIPO-ARBEIT AUF SPARFLAMME

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Verwaltungsgericht Neustadt : Veröffentlichung der E-Mail-Adresse eines Beamten mit Namensbestandteilen im Internetauftritt der Dienststelle zulässig

MEDIEN INTERNET und RECHT / VG Neustadt, Urteil vom 6.02.2007 – Az. 6 K 1729/06.NW Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Urteil vom 6. Februar 2007 entschieden, dass der Name, die dienstliche E-Mail-Anschrift, die Namensbestandteile enthält, sowie die Telefondurchwa…

Knöllchenaffaire um Beckenbauer: Beamter aus dem Dienst entfernt

Recht und Alltag / Die 19. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts (VG) München hat in dem Disziplinarverfahren gegen einen Kriminaloberkommissar mit Urteil vom 3.08.2006 (Az:. M 19 D 06.29) den Beamten aus dem Dienst entfernt. Das Gericht sah es als erwiesen an,…

Streit um Blutprobe

LawBlog / Nur noch pusten oder lieber stechen lassen? Diese Frage sorgt für Wirbel. NRW-Innenminister Ingo Wolf möchte alkholisierte Verkehrsstraftäter von der Polizei mit einem Atemtest überführen lassen – genau davor aber warnt der Deutsche Richterbun…

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RA Udo Vetter

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