Polizeistaatsängste sind absurd

Michael Kohl ist Lokalreporter. Er hat den CDU-Bundestagsabgeordneten Norbert Geis zur Online-Durchsuchung interviewt. Das hatte der Politiker zu sagen:

Herr Geis, befürworten Sie die Einführung einer Online-Durchsuchung durch die Polizei?

Angesichts der neuerlichen Ereignisse, bei denen Terroranschläge Gott sei Dank verhindert werden konnten, muss diese Möglichkeit unbedingt diskutiert werden. Die verhinderten Anschläge zeigen auch, dass jegliche Anschuldigungen gegen Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, er verbreite mit seinen Plänen nur Hysterie und übertreibe, nicht richtig bzw. unverantwortlich sind. Wir müssen uns ganz bewusst vor Augen führen, dass auch Deutschland in höchstem Maße vom Terror bedroht ist und die Täter sogar aus der eigenen Bevölkerung kommen. Daher dürfen wir keine Möglichkeiten auslassen, die vermeintlichen Täter aufzufinden. Das Internet und die damit verbundenen technischen Mittel sind ganz klar eine Gefahrenquelle. Diesen technischen Entwicklungen müssen wir unsere Sicherheitsvorkehrungen anpassen. Wenn nötig und in letzter Instanz, auch mit Online-Durchsuchung. Im Übrigen soll die Online-Durchsuchung auch zur Bekämpfung von abscheulichen Verbrechen, wie Kinderpornographie und dergleichen dienen. Hier ist nämlich gerade das Internet die Hauptverbreitungs- und Gefahrenquelle.

Kritiker argumentieren, die Online-Durchsuchung verletze Artikel 13 des Grundgesetzes („Die Wohnung ist unverletzlich…“). Wie kommentieren Sie dies als Jurist?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom vergangen Jahr lässt gewissen Raum für diese Einschätzung. Als Jurist ist die Frage schwer zu beantworten. Ein Gesetz muss im Einklang mit dem Grundgesetz und den technischen Möglichkeiten stehen. Der Staat ist verpflichtet, die Privatsphäre, das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die Würde des einzelnen zu schützen. Ich möchte aber betonen, dass es sich bei der Online-Durchsuchung um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle Schwerstkriminelle handelt. 99 % aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Das wird in der Diskussion oft vergessen und unnötige Angst geschürt. Eine verfassungskonforme Online-Durchsuchung wird auch nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Zusätzlich muss auch einmal klipp und klar gesagt werden, dass bei einem solchen verdeckten Zugriff keinerlei Interesse besteht, Kenntnisnahme von privaten Dingen wie Krankheitsberichte, Tagebücher oder Liebesbriefe und dergleichen zu erlangen.

Auch Telefonüberwachungen wurden anfangs nur vereinzelt eingesetzt; mittlerweile ist die Nutzung inflationär angestiegen. Wie schätzen Sie die Gefahr ein, dass die Online-Durchsuchung missbraucht werden wird?

Richtig ist, dass die Telefonüberwachung stark ausgeweitet wurde. Wie ich aber bereits sagte, geht es bei der Online-Durchsuchung um gezielte Untersuchungen bei Schwerstkriminellen, zu der …

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Themen: Cdu , Norbert , Verhindert

Erschienen 16. September 2007 auf http://www.lawblog.de.

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