Polizeigewerkschaft fordert Überprüfung von Afghanistan-Einsatz

Berlin (Reuters) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat nach der Neubewertung der Lage in Nordafghanistan durch die Bundesregierung eine Überprüfung des Einsatzes deutscher Polizisten am Hindukusch gefordert.

Es müsse "dringend geprüft werden, ob die Rechtsgrundlagen für einen Polizeieinsatz in Afghanistan noch stimmen, wenn jetzt durch Bundesaußenminister (Guido) Westerwelle quasi der Krieg erklärt wird", sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg am Mittwoch. Westerwelle hatte zuvor in einer Regierungserklärung im Bundestag gesagt, dass nun von einem "bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts" ausgegangen werde.

"Die Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht, eindeutig zu erklären, was diese neue Bewertung für eine rechtliche Bedeutung hat", erklärte Freiberg laut einer am Abend versendeten GdP-Mitteilung. Deutsche Polizisten dürften afghanische Kollegen "nur in befriedeten Regionen beziehungsweise in gesicherten Camps" ausbilden. Ein Einsatz deutscher Polizei in umkämpften Provinzen verbiete sich. "Polizeibeamte sind keine Kombattanten und damit nicht Bürgerkriegspartei." Nicht nur die Bundeswehr brauche eine rechtlich einwandfreie Arbeitsgrundlage, sondern auch die Polizei.

Das Wort Bürgerkrieg nahm Westerwelle zwar nicht in den Mund. Völkerrechtler sprechen heute aber nicht mehr von Krieg oder Bürgerkrieg, sondern von bewaffneten Konflikten zwischen Staaten beziehungsweise einem Staat und Aufständischen. Unter dem früheren Verteidigungsminister Franz Josef Jung war die Bezeichnung des Konflikts in Afghanistan als Krieg tabu, was ihm Kritik aus der Bevölkerung und von Soldaten eintrug. Vor allem im gefährlichen Kundus sieht sich die Truppe klar im Krieg. Erst Jungs Nachfolger Karl-Theodor zu Guttenberg brach das Tabu, er spricht schon länger von kriegsähnlichen Zuständen.

Die Klarstellung der Bundesregierung dürfte die rechtliche Lage der deutschen Soldaten in Afghanistan verbessern. Anders als die Truppen vieler anderer Staaten am Hindukusch sind sie bisher dem zivilen Strafrecht unterworfen, das auf die Situation eines Bürgerkriegs aber nur begrenzt angewendet werden kann. Mit Feststellung eines bewaffneten Konflikts gilt Kriegsvölkerrecht, das die Anwendung militärischer Gewalt gestattet. Bei militärischen Angriffen dürfen laut Kriegsrecht als Nebenfolge auch Zivilisten umkommen, ihre Tötung darf aber nicht unverhältnismäßig sein.



Quelle: Reuters (11. Februar 2010)

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Themen: Berlin , Bundestag , Gdp , Afghanistan , Nachfolger , Freiberg , Franz Josef Jung , Gewerkschaft Der Polizei , Karl Theodor ZU Guttenberg

Erschienen 11. Februar 2010 bei http://www.reuters.com.

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