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Polizei und Sprache

am 17.11.2005 von http://www.aktenvermerk.at

Die Wiener Rechtsanwaltskammer hat heute in einer Aussendung angeblich falsch übersetzte Formulare für Ausländer in Haft scharf kritisiert:

Mit Konsternierung mussten Wiener Rechtsanwälte feststellen, dass Ausländern in Haft, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, Formulare zur Unterschrift vorgelegt werden, deren Übersetzung ins Englische und Französische mit dem deutschen Text nicht übereinstimmen, vielmehr das Gegenteil bewirken.

Das Beiblatt zum “Haftbericht II/Verständigungsblatt für Festgenommene” [Lager Nr. 313 (St. Dr. Lager 565-2-Haftbericht II: Verständigungsblatt / Amtsdruckerei der BPolWien Aug 1998] enthalte zur Unterschrift den Passus auf Deutsch: “Ich kenne mein Recht, eine Vertrauensperson oder einen Rechtsbeistand verständigen zu dürfen.”


In der englischen Übersetzung wird daraus: “WALVER (sic): I hereby walve (sic, gemeint wohl: waive) the right to a person of confidence (or a legal counsel) informed of my arrest.


Ebenso falsch heißt es auf Französich: “RENONCIATION: J’ai renoncé d’informer une personne de confiance (oú un advocat) de mon arrestation.”

Im Innenministerium wusste man nichts von falsch übersetzten Formularen für ausländische Inhaftierte. …

Vorher bei http://www.aktenvermerk.at (Aktenvermerk)

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