Polizei Rheinland-Pfalz: Haustürgeschäfte - aber sicher!
am 15.11.2006 von http://verbraucherrecht.blogg.de/Ludwigshafen, Haustürgeschäfte - aber sicher!Haustürgeschäfte - aber sicher!Sie kennen das - es klingelt, Sie öffnen die Haustür, und draußen steht eine nette Frau oder ein seriös wirkender Herr, der Ihnen irgend etwas verkaufen will. Das kann ein Teppichhändler sein, ein Versicherungsvertreter, es werden hochwertige Kameras, teure Lederjacken oder Kochtöpfe zu einem unschlagbar günstigen Preis angeboten. Immer wieder kommt es vor, dass Menschen Betrügern auf den Leim gehen. Bei den angebotenen Waren handelt es sich oft um minderwertige Qualität, die weit über Wert verkauft werden sollen. Einem Betrüger sind seine finsteren Absichten in den seltensten Fällen anzusehen. Die Täter treten in ganz unterschiedlichen Rollen auf: Mal geben sie sich als seriös gekleideter Geschäftsmann aus, mal kommen sie als Handwerker in Arbeitskleidung, als Hilfsbedürftiger oder sogar als angebliche Amtsperson zu Ihnen. Um ihr Ziel zu erreichen, überraschen die Täter immer wieder durch einen außerordentlichen Ideenreichtum. So schützen Sie sich vor Betrügern an der Haustür Bei den meisten Betrügereien an der Haustür handelt es sich um so genannte Haustürgeschäfte. Zumeist geht es dabei um Ratenkauf- und Ratenlieferungsverträge (Abonnements) oder um Verträge über Dienst- und Werkleistungen. Wenn Sie sich bei einem derartigen Geschäftsabschluss getäuscht fühlen, haben Sie auf jedem Fall ein Widerspruchsrecht. Das heißt: Kauferklärungen können innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dafür bestehen allerdings Voraussetzungen. Bedingung ist, dass Sie durch einen VertreterÂ… · am Arbeitsplatz · in der Privatwohnung · bei Freizeitveranstaltungen · bei Kaffeefahrten oder · auf der Straße angesprochen und zur "Abgabe einer Erklärung" veranlasst wurden. Bitte beachten Sie: Das Widerrufsrecht gilt …
Haustürgeschäfte mit einer Haustür
Handakte WebLAWg / Der in der Privatwohnung der Kundin geschlossene Vertrag ist als Haustürgeschäft zu werten, für das ein Widerrufsrecht gilt, unabhängig davon, dass die Kundin die Firma zu sich nach Hause bestellt hatte. Die Kundin war während des Messebesuches…
Immer wieder: Betrüger locken mit Riesengewinnen - Lotteriegesellschaft mit dem Namen Loteria Primitiva will Eine Millionen Euro verschenken
Recht für Verbraucher / Immer wieder: Betrüger locken mit Riesengewinnen Lotteriegesellschaft mit dem Namen „Loteria Primitiva“ will Eine Millionen Euro verschenkenDer Rostocker Herr K., war hocherfreut, als ihm ein offizielle Mitteilung der Loteria Primitiva ins Haus fl…
Haustürgeschäft trotz Einladung
Blickpunkt Recht & Steuern / Ein in einer Privatwohnung geschlossener Vertrag kann als Haustürgeschäft zu werten sein, für das ein Widerrufsrecht gilt, selbst dann, wenn der Kunde die Firma zu sich nach Hause bestellt hatte. In einem jetzt vom AG München entschiedenen Fall…
Warnung vor unseriösen/betrügerischen Scherenschleifern
Recht für Verbraucher / Warnung vor unseriösen/betrügerischen ScherenschleifernDas Landeskriminalamt Berlin warnt vor unseriösen/betrügerischen Scherenschleifern, die an Haustüren klingeln und ihre angeblich professionellen Leistungen zum Sonderpreis anbieten.So lieÅ
OLG Koblenz: Haustürgeschäfte auch nach Jahren widerrufbar
advobLAWg / Ein Haustürgeschäft ist auch nach Jahren noch widerrufbar. Um den Verbraucher vor voreiligen Entscheidungen zu schützen, steht ihm bei Haustürgeschäften das Widerrufsrecht zu. Über dieses muss er auch belehrt werden. Erfolgt eine solche Belehru…
Neues zum Verbraucherschutz/Haustürgeschäft (§ 312 Abs. 3 Ziff. 1 BGB)
RECHT / Die Vorschrift des § 312 Abs. 3 Ziff. 1 BGB schließt den Widerruf eines in einer Haustürsituation geschlossenen Rechtsgeschäftes aus, wenn die Vertragsverhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrages beruht, infolge einer Bestellung des Verb…
