Polizei NRW setzt auf soziale Netze
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 12. Juni 2011 — Wie Heise und die Hamburger Morgenpost berichten, greift die Polizei (jedenfalls in NRW und Hamburg) wohl nun auch zur Aufklä…
Wie Heise und die Hamburger Morgenpost berichten, greift die Polizei (jedenfalls in NRW und Hamburg) wohl nun auch zur Aufklärung von Verkehrsdelikten zunehmend auf soziale Netze zurück. Im vorliegenden Fall wurde der Fahrer eines Fahrzeuges, der “geblitzt” wurde, anhand eines Facebook-Fotos identifiziert. Das ist nun erstmals ein Fall, der besondere Öffentlichkeit erreicht, aber letztlich nichts neues: Staatliche Ermittlungsbehörden haben schon längst das Netz für sich entdeckt (Dabei geht man mitunter auch neue Wege, wie etwa die Berliner Morgenpost berichtet). Und neben Strafverfolgungsbehörden greifen u.a. auch Inkassobüros, Rechtsanwälte und die Steuerfahndung (dazu XPIDER beachten) auf das Netz zu.
Ein grosser “Aufreger” lauert hinter dieser Meldung im Ergebnis nicht, auch wenn es dogmatisch – jedenfalls im Bereich der Gefahrenabwehr, also dann wenn die Erhebung im Rahmen der jeweiligen Polizeigesetze abläuft – interessant sein kann, die passende Rechtsgrundlage zu finden. Besonders “spannend” dürfte es werden, wenn die Polizei nicht einfach nur verfügbare Daten abruft, sondern über einen “Fake-Account” einen Kontakt herstellt, um Fotos einzusehen, die nur für Kontakte freigegeben sind.
Bis solche Fälle auftreten ist erst einmal (wie immer) allgemein zu raten, sich Gedanken zu machen, was man im Netz allgemein zur Verfügung stellt und was nicht. Dazu gehört heute auch zwingend das Bewusstsein, dass eben auch staatliche Behörden hierauf Zugriff haben und diesen Zugriff nutzen – alles andere wäre lebensfremd. An di…
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. Juni 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.
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