Polizei kaufte Zeugen - Freispruch im Fall Mohns
am 29.08.2006 von strafblog
Anfang des Monats habe ich im STRAFBLOG über den vor dem Lübecker Landgericht anhängigen Fall Mohns berichtet. 18 Jahre nach einem brutalen Raubüberfall auf einen Plaza-Markt, bei dem ein sich den Gangstern in den Weg stellender Zeuge erschossen wurde, war der wegen Raubes vorbestrafte und kurz vor der Tat aus dem Gefängnis entlassene Johannes Mohns als mutmaßlicher Täter angeklagt worden und das Gericht hatte wenig Zweifel daran gelassen, dass es den Mann auch verurteilen wolle. Jetzt ist es doch zum Freispruch gekommen, wie die taz berichtet, zähneknirschend zwar, aber prozessual konsequent. Die Strafkammer ist nämlich letztlich der Argumentation der Verteidigung gefolgt und hat die belastenden Aussagen eines inzwischen verstorbenen Kronzeugen für unverwertbar erklärt, der nachweislich von der Lübecker Kripo Geld dafür erhalten hatte, dass der Mohns belastete. Der Zeuge hatte erst in der soundsovielten Vernehmung den Namen Mohns genannt, der ihm möglicherweise von der Polizei souffliert worden war. Bei einer nachfolgenden richterlichen Vernehmung war unterlassen worden, dem damaligen Beschuldigten bzw. seinem Verteidiger die Anwesenheit zu ermöglichen, ein prozessualer Fauxpas, der zur Unverwertbarkeit der Aussage führt. Im Prozess stellte sich heraus, dass der Zeuge nicht nur Zuwendungen für seine belastenden Angaben bekommen hat, sondern von der Lübecker Polizei ohne rechtliche Grundlage intensiv betreut wurde, um ihn so bei der Stange zu halten. Das war dann auch dem Gericht zuviel.
Die Staatsanwaltschaft erklärte im Anschluss an das Urteil, dass auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet werde. Sie spricht von vielfältigen Fehlern und Versäumnissen in der Polizeiarbeit, die dazu geführt hätten, dass auch die Staatsanwaltschaft hinters Licht geführt wurde. Die Behörde ermittelt inzwischen gegen die Beamten der Lübecker Mordkommission wegen Aktenmanipulation.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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