Den Bock zum Gärtner gemacht
kanzlei-hoenig.de | 15. November 2007 — Nach Angaben des Hamburger Musikindustrie-Anwalts Clemens Rasch schicken Polizeibehörden in Verfahren gegen Personen, denen der…
Nach Angaben des Hamburger Musikindustrie-Anwalts Clemens Rasch schicken Polizeibehörden in Verfahren gegen Personen, denen der nicht lizenzierte Upload von Musikdateien in Filesharing-Netzwerke vorgeworfen wird, bei Hausdurchsuchungen sichergestellte Rechner an Raschs Firma proMedia GmbH, die als “Piratenjäger” der Musikindustrie arbeitet. Bei proMedia werden laut Auskunft des Anwalts die Festplatten gespiegelt und die gespiegelten Kopien “ausgewertet”.
Das Vorgehen ist insofern problematisch, da Rasch und proMedia in den Verfahren nicht neutral sind, sondern die Musikindustrie vertreten und nach eigenen Angaben möglichst viele Verurteilungen zur Abschreckung erreichen wollen. Zudem profitiert Rasch durch die Gebühren für die nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von ihm standardmäßig versandten Abmahnungen. Zudem kann das Vorgehen der Ermittlungsbehörden ein Problem für die gerichtssichere Beweiserhebung darstellen: In einem nicht urheberrechtlich begründeten Strafverfahren führte der unsachgemäße Umgang mit einem sichergestellten Rechner zudem bereits dazu, dass das Amtsgericht Lübeck ein Verfahren einstellen musste, weil nicht mehr gewährleistet war, dass die Daten auf der Festplatte nicht zu Ungunsten des Beschuldigten verändert worden waren. (…)
Quelle: Heise vom 14.11.2007
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