Polizei, dein Freund und Helfer – Teil 2
Carsten Meinecke Vertragsanwalt des
ADFC Berlin e.V.
Einem Mandanten wird in Berlin ein einfacher vorgeworfen. Er soll in eine Kreuzung eingefahren sein, obwohl die Ampel ca. eine
Sekunde rot war. Mandant wurde angehalten und hatte den Vorwurf sofort bestritten.
Es kommt das Übliche: Bußgeldbescheid über 90 EUR und 3 Punkte. Ich bekomme das Mandat und erhalte Akteneinsicht. Laut Akte sind drei
Polizisten des Vorfalles. Davon hat einer die Anzeige
ausgefüllt. Der Sachverhalt ist in einigen Punkten unklar und ich fordere eine Stellungnahme.
Die Stellungnahme kommt mit einem veränderten Sachverhalt. Meinem Mandanten wird nun vorgeworfen, dass die Ampel schon mehr als zwei
Sekunden rot war. Das ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß: 200 EUR, 4 und ein Monat Fahrverbot. Der Sachverhalt ist immer noch unklar und ich fordere eine neue Stellungnahme.
Man kann es fast schon ahnen. Der Sachverhalt wird erneut verändert. Meinem Mandanten wird nun vorgeworfen, dass die Ampel schon
mindestens drei Sekunden rot war. Und jetzt kommt der Hammer: Man habe in der Anzeige absichtlich etwas Falsches geschrieben, weil in
der Vergangenheit die Anzeigen öfters von Gerichten angezweifelt wurden.
Inzwischen gibt es eine vierte Stellungnahme der Polizisten. Jetzt offenbaren die Zeugen, dass sie sich vor dem Beginn der
Überwachung nicht vom ordnungsgemäßen Zustand der Ampel überzeugt haben. Bisher haben die Zeugen angegeben, dass sie freie Sicht auf
das Fahrzeug m…
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