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Polizei erklärt sich für unzuständig und schickt Mandanten, trotz bestehenden Haftbefehls wieder weg

am 17.08.2007 von Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag

Ein Mandant bekommt ein Aufenthaltsverbot für einen bestimmten Bereich. So der normale Klageweg wird eingeschlagen, allerdings ohne Erfolg, was an der "sehr hilfreichen Unterstützung" des Mandanten lag. Nun ja, irgendwann wird zumindest ein Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen das Verbot verhängt, was jedoch nicht eintreibbar ist, mangels Masse sozusagen. Gut was folgt ist Anordnung der Ersatzzwangshaft durch das Amtsgericht und Erlass eines Haftbefehls, weil als Haftgund angenommen wird, dass sich der Mandant einem Haftantritt nicht stellen würde.
Nun stellte sich der Mandant bei der Polizei, um einer Verhaftung zuvorzukommen (aus verschiednen Gründen), im Übrigen auch nach Rücksprache mit dem entsprechenden Sacharbeiter. Doch jetzt passiert, was ich nicht erwartet hätte.
Ein Polizeibeamter ruft mich an und fragt nach, was er den mit meinem Mandanten machen solle,diese wäre auf die Wache gekommen, um eine Haft anzutretten. Sie hätten aber nichts gegen diese Person vorliegen und im Übrigen seien sie (die Polizei) auch nicht zuständig, für die Durchsetzung von Aufenthaltsverboten und den damit verbundenen Zwangsmaßnahmen. Nun gut dachte ich, dann darf er eben wieder gehen und hat ein freies Wochenende. Angemerkt sei hier nur, dass das Aufenthaltsverbot damals auch von der Polizei im Wege der Eilzuständigkeit verhängt wurde, weshalb sie jetzt also nicht mehr zuständig sein sollte, entzieht sich meiner Kenntnis.  Aber auch …

Ptheis am 03.06.2008 um 15:14 Uhr:

Siehe hierzu § 909 ZPO (Verhaftung). Daraus ergibt sich, dass der Gerichtsvollzieher zuständig ist.

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