Angst statt Freiheit – Notwehr gegen Polizeigewalt?
Mit Fug und Recht | 14. Juli 2010 — Am Rande der Demo “Freiheit statt Angst” am 12.09.2009 wurde ein Demonstrant von Beamten verprügelt. Es handelte sich um einen …
Die Berliner Polizei will auf der diesjährigen Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 11.09.2010 keine anlassunabhängigen Übersichtsaufnahmen per Video mehr anfertigen. Dies erklärt das Polizeipräsidium jetzt per Schreiben vom 31.08.2010 (pdf) auf Anfrage des Verwaltungsgerichts Berlin im Verfahren VG 1 L 226.10. Zuvor war der Berliner Polizei diese Praxis vom Verwaltungsgericht Berlin im Zusammenhang mit Umwelt-Demonstrationen bereits untersagt worden (Az. VG 1 K 905.09)
Die Polizei hatte auf den Versammlungen zum Thema „Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!“ der vergangenen Jahre wiederholt friedliche Demonstranten gefilmt. Wie das o.g. Urteil zeigt, hatte sie dies offenbar versammlungsübergreifend und selbst dann getan, wenn nach ihrer eigenen Gefahrenprognose keine Störungen zu erwarten waren. Speziell auf den „Freiheit-statt-Angst“-Demonstrationen gegen anlassunabhängige Überwachung war dies von Teilnehmern als Provokation aufgefasst worden.
Begründet hatte die Polizei ihre cineastischen Aktivitäten vor dem Verwaltungsgericht damit, dass solche „Übersichtsaufnahmen“ zur Koordinierung des Zugs nötig seien. Im Zusammenhang mit „Freiheit-statt-Angst“-Demonstrationen seien außerdem Störungen zu erwarten, sobald nach Meinung der Polizei radikale Gruppierungen wie der „schwarze Block“ teilnähmen. Darüber hinaus sei es in der Vergangenheit auf „Freiheit-statt-Angst“-Demonstrationen zu einzelnen Delikten im Bereich der Beleidigung und Körperverletzung gekommen. Gekommen war es allerdings in mindestens einem Fall wohl auch zu grundloser Polizeigewalt gegen einen friedlichen Teilnehmer. Dieser Vorfall hatte Ermittlungsverfahren, eine Versetzung und teilweise erfolgreiche politische Bestrebungen zur Kennzeichnung von Polizisten zur Folge. Der Fall von Polizeigewalt war von keinem der umstehenden Polizeikollegen gefilmt worden.
Das Verwaltungsgericht Berlin verwarf im Verfahren VG 1 K 905.09 die Rechtsauffassung der Polizei und entschied, dass jedenfalls anlasslose Bildaufnahmen erstens unnötig seien und es zweitens…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. September 2010 auf http://www.daten-speicherung.de.
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Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Freiheit statt Angst!
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