Polizei 2.0: Temposünder durch Facebook entlarvt

Die Zeiten, in denen Polizeibeamte zur Aufklärung von Verkehrsdelikten vor allem in das persönliche Umfeld des vermeintlichen Temposünders fahren mussten, scheinen vorbei zu sein. Auf der Jagd nach Temposündern nutzen Verkehrsbehörden jetzt offenbar auch soziale Netzwerke. Sie greifen dabei auf Fotos zurück, die ihnen helfen können, Personen auf den Fotos der Radarkameras zu identifizieren.

In der Tat: immerhin 17,6 Millionen Deutsche nutzen Facebook (Quelle: Wikipedia) – die meisten Facebook-User stellen auch ein privates Profilbild ein. Daher liegt es nahe, dass Polizeibeamte auch mal einen Blick in die Facebook-Welt riskieren. Immerhin sind die Polizeibehörden in der Beweispflicht, das bedeutet, sie müssen den Verkehrssünder identifizieren, denn bei Verstößen haftet nicht der Halter des Fahrzeugs, sondern der Fahrer.

Es stellt sich jedoch die Frage nach der Rechtsgültigkeit dieser neuen Ermittlungspraxis.

“Die Behörden müssen nicht bewusst weg sehen. Schließlich leben wir im 21. Jahrhundert“ sagte Datenschutzexperte und Rechtsanwalt Stephan Krämer von ’Kinast & Partner’ zu RTL.de. Natürlich müsse jeder Einzelfall gerichtlich geprüft werden, doch ein Richter könne zu derselben Ansicht gelangen, so die Einschätzung Krämers. Grundsätzlich könne die Polizei alle Wege und Mittel nutzen, um einen Verkehrssünder zu überführen. Dennoch muss das Gericht den Einzelfall abwägen, schließlich komme es auch darauf an, wie die Ermittler zu den Daten gelangen. “Das allge…

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Themen: Bußgeld , Wikipedia , Ordnungswidrigkeit , Soziale Netzwerke , Facebook , Ermittlungspraxis , Polizei 2.0
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 15. Mai 2011 auf http://www.lawbike.de.

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