Politiker-Fotos: Fischer teuer, Oskar für lau?

Herrlicher Zufall: Während Joschka Fischer heute 200.000 Euro von der Presskammer des Landgerichts Hamburg zugesprochen bekam, weil sein Bild für die "Welt-Kompakt"-Kampagne verfremdet wurde, wurde ein Urteil derselben Kammer wegen der Sixt-Webung mit Oskar Lafontaine aus dem Jahre 2004 gestern vom BGH kassiert. Sixt hatte nach Lafonatines Rücktritt mit dem Sprüchlein: "Wir haben auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit" geworben In der Presse wird bereits gerätselt, wieso Oskar leer ausgeht. Und der Springer-Verlag wittert schon seine Chance, dass das landgerichtliche Fischer-Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben werden könnte. Ob beide Fälle wirklich vergleichbar sind, wagen wir aber zu bezweifeln. Der BGH hat nämlich klargestellt, dass im Falle der Sixt-Werbung mit dem Konterfei Lafontaines nur deshalb kein Schadensersatzanspruch Lafontaines bestand, weil sich die Werbung mit einem aktuellen politischen Tagesereignis (nämlich Oskars Rücktritt) auseinandergesetzt habe. Der Image- oder Werbewert Lafonatines sei im konkreten Fall nicht auf die unternehmerische Lesitung übertragen worden, zudem sei nur ein kleines Porträt des ehemaligen Regierungsmitglieds verwendet worden, dass sich in Größe und Anordnung in die Porträts der weiteren fünfzehn Regierungsmitglieder eingereiht habe. Der "Fall Fischer" unterscheidet sich davon jedenfalls in zwei relavanten Punkten: zum einen wurde das Bild verfremdet, so dass das Persönlichkeitsrecht Fischers hier möglicherweise erheblich stärker tangiert wurde. Zum anderen besteht die Anzeige für "Welt Kompa…

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Themen: Bgh , Hamburg , Bild , Politiker , Joschka Fischer , Oskar Lafontaine , Sixt , Lau , Zufall

Erschienen 27. Oktober 2006 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.

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